Maut-Pläne: Emissionsarmes Fahren mit Autogas verdient mehr politischen Rückhalt - die vorgesehene steuerliche Ungleichbehandlung von Autogas und Erdgas verunsichert!
Datum: Donnerstag, dem 08. Dezember 2016
Thema: Autogas News & Infos


Zum Fahren mit Autogas:

Berlin (ots) - Die Bundesregierung plant, im Zuge der Pkw-Maut eine steuerliche Entlastung für Fahrzeughalter unter anderem von der Schadstoffklasse abhängig zu machen.

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) fordert: Die Politik sollte hierbei auch den emissionsarmen Alternativkraftstoff Autogas berücksichtigen.

Nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums sollen Halter von Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 6 zum Ausgleich für die Pkw-Maut steuerlich entlastet werden.

Wenn diese Maßnahme tatsächlich der Luftreinhaltung dienen soll, greift sie jedoch zu kurz, erklärt der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr.

"Autogas-Fahrer haben sich für einen Kraftstoff entschieden, der nahezu keine Stickoxid- und Feinstaubemissionen verursacht. Insofern müssten auch sie bei der geplanten Regelung berücksichtigt werden. Emissionsarmes Fahren verdient mehr politischen Rückhalt", fordert Scharr.

Mit Autogas betriebene Fahrzeuge halten auch die künftigen Euro-6c-Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide mühelos ein - sogar dann, wenn es sich um Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 handelt.

Die politische Unterstützung für Autogas entspreche aber derzeit nicht diesem Beitrag zur Luftreinhaltung, so Scharr. So wurde die im Entwurf des Energiesteuergesetzes vorgesehene Verlängerung des Steuervorteils für Autogas noch nicht verabschiedet.

Zudem sehe der Entwurf eine nicht nachvollziehbare steuerliche Ungleichbehandlung von Autogas und Erdgas vor.

"All dies verunsichert betroffene Verbraucher. Eine steuerliche Entlastung für Autogas-Fahrer bei der Pkw-Maut und die zügige gesetzliche Verankerung eines Steuervorteils für den Alternativkraftstoff Nummer 1 über 2021 hinaus - dies wären klare Signale, die auch zeitnahe Erfolge bei der Luftreinhaltung bewirken könnten", so das Fazit des DVFG-Vorsitzenden.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm.

Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

Pressekontakt:

Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.

(Weitere interessante News zum Thema gibt es hier.)

(Ein Forum zum Thema Autogas gibt es hier.)

(Kleinanzeigen rund um das Thema Autogas gibt es hier.)

(Eine Foto-Galerie zum Thema Autogas gibt es hier.)

(Videos zum Thema Autogas finden sich hier.)

Autogas - anschaulich erklärt
(Youtube-Video, phoenix, Standard-YouTube-Lizenz, 20.01.2016):

"Die CAR-GAS Technologie für alternative Antriebe GmbH ist ein mittelständiges Unternehmen in Wabern-Unshausen, einem kleinen Ort in Nordhessen."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/112641/3504430, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Zum Fahren mit Autogas:

Berlin (ots) - Die Bundesregierung plant, im Zuge der Pkw-Maut eine steuerliche Entlastung für Fahrzeughalter unter anderem von der Schadstoffklasse abhängig zu machen.

Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) fordert: Die Politik sollte hierbei auch den emissionsarmen Alternativkraftstoff Autogas berücksichtigen.

Nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums sollen Halter von Fahrzeugen der Schadstoffklasse Euro 6 zum Ausgleich für die Pkw-Maut steuerlich entlastet werden.

Wenn diese Maßnahme tatsächlich der Luftreinhaltung dienen soll, greift sie jedoch zu kurz, erklärt der Vorsitzende des DVFG Rainer Scharr.

"Autogas-Fahrer haben sich für einen Kraftstoff entschieden, der nahezu keine Stickoxid- und Feinstaubemissionen verursacht. Insofern müssten auch sie bei der geplanten Regelung berücksichtigt werden. Emissionsarmes Fahren verdient mehr politischen Rückhalt", fordert Scharr.

Mit Autogas betriebene Fahrzeuge halten auch die künftigen Euro-6c-Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide mühelos ein - sogar dann, wenn es sich um Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 handelt.

Die politische Unterstützung für Autogas entspreche aber derzeit nicht diesem Beitrag zur Luftreinhaltung, so Scharr. So wurde die im Entwurf des Energiesteuergesetzes vorgesehene Verlängerung des Steuervorteils für Autogas noch nicht verabschiedet.

Zudem sehe der Entwurf eine nicht nachvollziehbare steuerliche Ungleichbehandlung von Autogas und Erdgas vor.

"All dies verunsichert betroffene Verbraucher. Eine steuerliche Entlastung für Autogas-Fahrer bei der Pkw-Maut und die zügige gesetzliche Verankerung eines Steuervorteils für den Alternativkraftstoff Nummer 1 über 2021 hinaus - dies wären klare Signale, die auch zeitnahe Erfolge bei der Luftreinhaltung bewirken könnten", so das Fazit des DVFG-Vorsitzenden.

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm.

Flüssiggas wird als Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

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