secu351
Autogasforum-Experte Beiträge: 1718 Registriert: 7. 12. 2004 Status: Offline
|
am 14. 2. 2005 um 11:51 |
Hallo,
jetzt muss ich aber mal widersprechen!! Die (AKB) "Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung" sind i.d.R. bei allen VR gleich. Auch so bei der HUK24. In der Fahrzeugversicherung "§ 12 Umfang der Versicherung" Ziff.1 heißt es: Die in der Liste unter 1) angegebenen Teile sind bis zu einem Neuwert von insgesamt 3000,00 €
b e i t r a g s f r e i
mitversichert. In der Liste der mitversicheren Fahrzeug- und Zubehörteile heißt es: "Teile, deren Neuwert 1.200,00 € übersteigt, sind nur versichert, wenn sie dem Versicherer gemeldete wurden." So wurde mir das auch von der HUK24 per E-mail bestätigt.
Re: $KFZ24Query
Sehr geehrter Herr Schulte,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir haben die Änderung an Ihrem Fahrzeug intern vermerkt. Die Versicherung bis 3.000,00 Euro erfolgt beitragsfrei.
Mit freundlichen Grüßen
HUK24 AG
Die Online-Versicherung
@Michael
Wenn die HUK24 Dir also da 3,12€ abknöpft und Deine Anlage nicht mehr als 3000,00 Euro gekostet hat, dann ist da ein Verstoss gegen die Bedingungen und somit unwirksam.
Freundliche Grüße
____________________
|
|
SlowMo
Autogasforum-Neuling Beiträge: 40 Registriert: 29. 12. 2004 Status: Offline
|
am 14. 2. 2005 um 12:10 |
Das ist ja interessant,
bin auch bei der HUK24. Nachdem ich meine Anlage im Wert von 2500 € gemeldet habe, haben die den Satz deutlich erhöht.
Aus'm Kopf meine ich 10 € pro 500 €, also bei mir 50 € pro Jahr.
Muss ja mal nachhaken...
Danke! |
|
secu351
Autogasforum-Experte Beiträge: 1718 Registriert: 7. 12. 2004 Status: Offline
|
am 14. 2. 2005 um 14:31 |
das dürfen die nicht!
Gruß ____________________
|
|
SlowMo
Autogasforum-Neuling Beiträge: 40 Registriert: 29. 12. 2004 Status: Offline
|
am 14. 2. 2005 um 21:02 |
Hi secu,
Du beziehst Dich in dem Zitat doch auf folgende Liste:
– Fernseher mit Antenne
– Funkanlage mit Antenne
– Lautsprecher (auch mehrere)
– Mikrofon und Lautsprecheranlage (außer in Omnibussen)
– Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme
(soweit nicht serienmäßig)
– Radioanlage (komplett)
– Telefon mit Antenne
– Multifunktionsgeräte bzw. Kombinationsgeräte
(Audio-, Video-, Radio-, Telekommunikationsgeräte und/oder Navigations-
und ähnliche Verkehrsleitsysteme)
– Schutzhelme mit Lautsprecher bzw. Funkanlage für Zweiradfahrer,
sofern diese über eine abgeschlossene Halterung fest mit
dem Zweirad verbunden sind
Da kann ich eine LPG-Anlage aber nicht drin einordnen.
Also ist ein Prämienzuschlag wohl doch rechtens.
Gruss! |
|
Snuppy69
|
am 14. 2. 2005 um 22:08 |
Übrigens Uwe Förderung LPG in Sachsen Anhalt ist auch nicht mehr.
Kein Geld mehr da.
Und Leistungsverlust ist auch keiner.Jedenfalls nicht 10-15%.Bei Erdgas ja.
Ich würde nicht auf min 15 PS bei einen 115 PS Motor verzichten wollen.
Ist kaum spürbar wenn Ordentlich eingestellt wurde.[Bearbeitet am: 14/2/2005 von Snuppy69] ____________________
|
|
Gasnorry1
Autogasforum-Junior Beiträge: 127 Registriert: 19. 11. 2004 Status: Offline
|
am 15. 2. 2005 um 08:20 |
Hallo liebe Gaser,
habe soeben mit der HUK telefoniert und (durch die INFO vom Forum inspiriert) meine LPG-Anlage angemeldet.Auskunft: bei der HUK ist die Anlage bis € 3000.- anmeldepflichtig ,aber ohne Beitragserhöhung!
d.h. damit man bei einem Schadensfall keinen Nachteil hat, muß die Anlage bei der Versicherung bekannt sein(in den Unterlagen stehen) . Nach aller neuester Lage bleibt man von einer Beitragserhöhung verschont, wenn die Anlage unter € 3000,- Wert liegt..
So das wärs..
.
Gruß ____________________
|
|
secu351
Autogasforum-Experte Beiträge: 1718 Registriert: 7. 12. 2004 Status: Offline
|
am 15. 2. 2005 um 09:01 |
Hallo SlowMo,
ich habe denen mitgeteilt, dass ich eine
Auto - G a s a n l a g e "Landi Renzo" Omegas für 2.200,-- Euro eingebaut habe. Darauhin habe ich die zitierte Bestätigung bekommen. Auf der Rückseite meines Versicherungsschein steht: Zitat:
" Wir haben die Änderung ihrer Angaben in unseren Unterlagen vermerkt und bei den gefahrerheblichen Umständen berücksichtigt. An der Beitragsberechnung ändert sich nichts. Versicherungsschutz besteht in vollem Umfang."
Außerdem: siehe hierzu mal § 16 VVG, S. 26 d. AKB
Ich werde jetzt noch einmal zu diesem Thema Kontakt mit denen aufnehmen und hier das Ergebnis posten.
Es wäre nämlich ein Verstoss gegen die Prinzipien der Gleichbehandlung, wenn ein VN zahlen müsste und der andere nicht. Aber unabhängig davon, als die AKB seinerzeit gedruckt wurden, war das Thema "Autogasanlagen" noch nicht akut.
Gruß ____________________
|
|
secu351
Autogasforum-Experte Beiträge: 1718 Registriert: 7. 12. 2004 Status: Offline
|
am 15. 2. 2005 um 09:16 |
Hallo Gasnorry1,
da hast Du aber etwas nicht richtig verstanden, die Anlage ist immer - auch bei anderen VR - anmeldepflichtig, (siehe § 16 VVG) und nicht nur "bis 3000,00 Euro." Nur, bis 3000,00 Euro ist sie prämienfrei mitversichert und das ist nicht die "allerneueste Lage", sondern das war schon immer so.
Gruß ____________________
|
|