Hallo Leute,
ich habe eine Nachfrage bezüglich des weiteren Lösungswegs beim Nachrüsten einer Gasanlage in Polen.
In Polen (FA. Paluckie Centrum Motoryzacyjne, Znin) habe ich eine BRC-24 Sequent Anlage eingebaut, bin damit bereits 2000km gefahren und kann bestätigen, dass sie meines Erachtens tadelos funktioniert.
In Dt. beim TÜV angekommen mit allen Dokumenten, die mir bei der polnischen Werkstatt ausgehändigt wurden, hätte ich für Polen die Betriebserlaubnis, für Dt. allerdings nicht.
Bei autogasumbau-bremen.de konnte ich ein Einzel Gutachten bestellen, das von Abart GmbH in Leverkusen erstellt und mit der 1. Unterschrift: \"Der Anlagenhersteller bzw. sein autorisierter Importeur bestätigt die Übereinstimmung der Anlage mit dem geprüfen Typ und die rechtmäßige Verwendung der Prüfergebnisse\"
Die 2. Unterschrift einer \"Anerkannten Einbauwerkstatt\" fehlt auf diesem Gutachten.
Heißt es jetzt für mich, dass ich
a. den Brief nach Polen zur Werkstatt schicken muss damit dieser Stempel eingetragen wird und nicht akzeptiert wird, da eine polnische Werkstatt vom TÜV nicht anerkannt wird
b. einer dt. KFZ Werkstatt meiner Wahl das Gutachten in Kombination mit einem Kasten Bier stempeln lasse und anschließend beim TÜV zugelassen werde
c. das Einzel Gutachten umsonst beantragt habe, mir die Gasanlage in Dt. keiner abnehmen kann/möchte und ich sie mir wieder entfernen muss?
Danke füre eure Antworten![Bearbeitet am: 21/10/2010 von alex85]
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