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V6Tom
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am 22. 11. 2005 um 21:21 |
Hallo!
Wenn ich denn schon so weit wäre!
Habe mein Auto ebenfalls umrüsten lassen (in Augsburg) mit einer OMVL Dream XXL ,das hat hat ja soweit auch ganz gut geklappt aber dann hat der Horror begonnen.
Also 1. Habe vom Umrüster keine Unterlagen bekommen, weder Abgasgutachten ,Dokumentation oder sonst was.
2. Statt dessen wurde mir gesagt das mit dem Tüv Eintragen wird noch etwas dauern da sich angeblich einiges geändert hat und er sich erst mal damit befassen muss.
Das ist 2 Monate her und ich hab immer noch keinen Tüv, wie auch ?
3. Wo bekomme ich die Unterlagen her ?
bzw wer weiß weiter ?
Bitte um Antwort
Tom
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UweHe
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am 23. 8. 2005 um 07:02 |
quote: Hallo!
Kann man die Anleitungen denn nachbestellen und ggf. nachtragen lassen?
Halten wir fest, man braucht:
- KFZ Brief mit eingetragener Anlage
- Anleitung (mit oder ohne Seriennummer???)
- Rechnung (bzgl. Garantie)
Genau. Dann musst Du nur noch zur Zulassungsstelle einen neuen Fzg.-schein holen!!
Wer war denn der Umrüster??
CU,
Uwe
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Snuppy69
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am 22. 8. 2005 um 21:20 |
wenn der Umrüster es nicht selber hat in die Papiere hat Eintragen lassen.
Brauchst Du für die Zulassungstelle:
TÜV-Abnahme worin steht wie es in die Zulassung Eingetragen wird.
Abgas-Gutachten behält der TÜV nach Abnahme ein!
KFZ-Brief und Zulassung.
Für Dich:Bedienungsanleitung und Rechnung
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Krusty
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am 22. 8. 2005 um 21:06 |
Hallo!
Kann man die Anleitungen denn nachbestellen und ggf. nachtragen lassen?
Halten wir fest, man braucht:
- KFZ Brief mit eingetragener Anlage
- Anleitung (mit oder ohne Seriennummer???)
- Rechnung (bzgl. Garantie)
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tester99
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am 22. 8. 2005 um 10:13 |
Hi,
was steht denn in Brief und Schein drin?
Wenn dort der Umbau eingetragen wurde brauchst Du keinen TÜV-Bericht, kein Abgasgutachten.
Bedienungsanleitung sollte dabei sein, dort werden in der Regel auch die Seriennummern, Schlauchlängen, Serviceintervalle etc. eingetragen.
Rechnung natürlich auch - schon wegen der Garantie und dem Finanzamt.
Keine Bedienungsanleitung gibt es in der Regel bei dem Einbau einer Anlage für den Markt außerhalb von D - weil es dort keine Pflicht ist und es zur Kostenersparnis beim Kit einfach nicht dabei ist.
Viele Grüße
tester99
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jaz81
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am 22. 8. 2005 um 10:06 |
Hallo,
habe bei der FZ-Übernahme nur den FZ-Brief und -Schein wieder bekommen, sonst nichts (und eine zweifelhafte Rechnung, ohne Seriennummern der eingebauten Teile etc.)!
Was MUSS ich denn zwingend bekommen haben (TÜV-Gutachten, Abgasgutachten, Bedienungsanleitung, Garantieheft,...) und was als original, bzw. in Kopie???
... habe das gefühl, dass es bei mir total daneben gegangen ist, obwohl es in Deutschland, Düsseldorf, umgerüstet worden ist.
Bin über jede Hilfe dankbar!
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