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neon
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am 25. 9. 2006 um 10:41 |
Habe am Freitag den 22.09.06 mein Opel vom Umrüster der auch Opel Händler ist abgeholt,mit der Auflage das diese Umrüstung gleich der Kfz Zulassung umgemeldet wird.Habe von der Dekra folgende Dokument erhalten: Gassystemeinbauprüfung gem.§41 a Abs.5 Stvo,Gutachten zur Erlangung zur Erlangung der Betriebserlaubnis § 21 Stvo (19.2).Daich mein Auto über der Opel Bank finanzire habe ich natürlich nicht sondern die Bank.Jetzt dauert die Umschreibung im KFZ Brief und Zulassung noch einige Zeit die Opel Bank sendet den Kfz Brief erst an die Zulassungsstelle.Bin auch bei der DEKRA heute gewesen,dort sagte man mir das meine Betriebserlaubnis z.z erloschen ist.Was passiert bei Unfall usw.Meine Kfz Versicherung habe ich schon per mail unterrichtet.Gibt es da keine übergangsfristen,verstehe den Umrüster nicht.Da ich das Auto benötige was wäre eine gute Lösung
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