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Autor: Betreff: TÜV-Abgasgutachten die 2.

Autogasforum-Neuling




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  am 2. 2. 2005 um 16:48
Halllo,

also erstmal kurz zur Vorgeschichte:

Ich habe letztes Jahr im August eine Omegas Anlage in meinen Kia Rio Einbauen lassen in Deutschland.
Habe jedoch bis heute kein Abgasgutachten vom Umrüster bekommen obwohl es auch mit auf der Rechnung stand udn auch so abgemacht war. ( Sonst hätte ich ja gleich na Polen fahren können. )

Ich habe Ihm heute "die Pistole auf die Brust gesetzt" und ihm gesagt das ich entweder bis nächste Woche mitwoch das Gutachten haben will oder er die Anlage wieder ausbauen soll und ich das Geld zurück will.

Er meint nur 1 von 9 zulieferern in Deutschland liefert die Anlagen komplett mit Gutachten aus.
Und wegen der Umstellung der richtlinien oder so letztes jahr oktober gibts probleme. Er meitne auch im mom. fahren ca 80% seiner kunden ohne Gutachten.

Ich bin ja so schon zufrieden mit der Anlage aber ich kann ja nicht noch 6 Monate ohne Zulassung durch die gegend fahren.

Jetzt ist meine Frage was ihr dazu meint.

1. Wenn er die Anlage ausbaut muss er doch den Wagen wieder so herrichten wie er war oderß! D.h. auch eine neue Heckstoßstange weil ja jetzt ein Loch drin ist. Und im Auto auch da wo der Knopf zum umschalten war.

2. Wie stell ich am besten sicher das ich mein Geld auch wieder bekomme nach dem Umbaz?

3. Gibt es sonst beeinträchtigungen nach dem Rückbau wegen löchern im Motor o.ä. ?

4. Gibt es auch Umrüster in der Nähe von Berlin wo ich wenn ich das Auto nach dem Umbau abhole gleich alles habe was für die Zulassung nötig ist oder sagar gleich komplett zugelassen?

5. Gibts noch ne Andere Möglichkeit die ganze Sache zugelassen zu bekommen in der Nähe von berlin bis auf ein Abgasgutachten für 5000 €?

6. Was würdet ihr denn machen?

Das wars erstmal soweit ich hoffe ihr könnt mir helfen.

mfg
mario

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 2. 2. 2005 um 17:13
Hi,
ich kann Dich verstehen und Du hast Recht.
Aber der Umrüster kann wahrscheinlich wirklich nichts dafür. Die Umstellung war tatsächlich nicht ganz reibungslos.
Bei mir geht es mittlerweile zwar relativ zügig, ich hatte damit aber auch zu kämpfen.
Das Problem liegt aber zum einen beim Hersteller und zum anderen beim TÜV.
Nichtsdestotrotz kann ich Deinen Unmut völlig verstehen. Eigentlich ist es nicht zumutbar, einen Kunden so lange ohne gültige ABE fahren zu lassen.
Du hast, denke ich 2 Möglichkeiten:
1. Du lässt das Fzg. wieder so herrichten, wie es vorher war, mit allen Konsequenzen.Das Recht hast Du. Löcher müssen beseitigt werden etc. Vor diesem Hintergedanken solltest Du überlegen, ob Du dann woanders eine Anlage einbauen lassen willst. Dann könnte der erste Umrüster die Löcher für den Stutzen usw. drin lasen. Dann braucht der zweite Umrüster die nicht zu machen.
2. Lass´Dir die Nr. von der Stelle geben, wo er die Gutachten herbekommt und ruf´ da mal selber an. Der Umrüster ist sowieso ständig mit denen in Kontakt. Wenn dann aber der Kunde selber mal da anruft und "Dampf" macht, hat das manchmal noch ´ne ganz andere Wirkung.

Entscheiden musst Du das allerdings alleine. Deine Entscheidung wird sich aber sehr nach den Gesamtumständen richten, also wie bist Du mit der Gasanlage zufrieden, wie mit dem Umrüster, Preis usw. usw.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall alles Gute!!!

CU

Uwe

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 2. 2. 2005 um 17:46
hi,
ich glaub dem Umrüster ja wie gesagt auch schon das er selber darauf wartet. Aber er muss ja auch nicht mit dem auto fahren.

Mit der Anlage bin ich zufrieden läuft alles ohne Probleme, der Preis war halt normal ginge sicher etwas günstiger so bin ich mit dem Umrüster auch zufrieden insgesamt bis halt auf diese wichtige TÜV sache.

Ich beabsichtige dann schon wieder eine Anlage einbauen zu lassen aber nur wenn ich das TÜV gutachten sofort beim abholen des fahrzeugs bekomme.

Bis dahin hoffe ich noch einige Meinungen und Informationen hier zu bekommen.

mfg
mario

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 2. 2. 2005 um 18:22
Tja,
z. Zt. ist es aber bei vielen Umrüstern so, daß das Abgasgutachten etwas später kommt. Die Regel ist so 2-3 Wochen.

CU,

Uwe

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 2. 2. 2005 um 18:35
naja 2-3 wochen würde ja noch gehen.

Aber mal ne andere Frage:

Was ist eigentlich wenbn ich die Anlage deaktivieren oder abklemmen lasse ist dann die Betriebserlaubnis wieder hergestellt?

Oder wenn ich einfach nur auf Benzin umschalte ist die Anlage ja auch nicht in Betrieb?!

Und wenn ich angehalten werde und ich rasch umschalte weiß ja auch keiner das ich mit gas gefahren bin.

Ich komm deswegend arauf weil ich mal nen Honda hatte wo Shroth Gurte drin waren aber auch nicht eingetragen aber die normalen Gurte waren noch drin und wenn ich mich mit denen Anschnalle ist es ja nicht verboten die anderen drin zu haben sondern nur wenn man sie benutzt, bin ich der meinung. Genauso wie es ja nicht verboten ist ne unterbodenbeleuchtung einzubauen sondern nur sie bei der fahrt zu benutzen.

Das würd mich noch interessieren ob jemand sicher weiß wie das ist.

mfg
mario

 
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Autogasforum-Neuling



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  am 2. 2. 2005 um 20:40
quote:
Tja,
z. Zt. ist es aber bei vielen Umrüstern so, daß das Abgasgutachten etwas später kommt. Die Regel ist so 2-3 Wochen.
CU,
Uwe

Ist mit dem TÜV bei Dir auch kein Problem? Mein Freund will auch eine Anlage einbauen lassen und zwar hier in D.
Die Seuche LPG ist auf dem Vormarsch

 

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Autogasforum-Fachmann



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  am 2. 2. 2005 um 22:48
Hallo Zusammen,

von einer Reise zurück, jier mein erstes Statement.

Einige Umrüster, bzw. deren Lieferanten (Importeure) haben den letzten Step der TüV - Auflagen nicht so richtig mitgekriegt.

Im allgemeinen kann der Umrüstbetrieb nichts dafür, wendet Euch doch einmal an die jeweiligen Anlagenlieferanten.

Die meisten haben die Investitionen in weitere Gutachten gescheut, darum hängen jetzt manche Umrüster und deren Kunden in den Seilen.

Oder lasst bei einer unserer Partner umrüsten, dort wird in der Regel kein Fahrzeug ohne fertigen TüV ausgeliefert. :-)))

Gruss

Dag

PS. Das war plumpe Werbung, aber wir sind stolz auf den TüV - Ablauf!!!!

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 3. 2. 2005 um 06:17
Sorry hab dafür kein Verständniss.Man kann ja Einbauen wenn alle Papiere zusammen sind.
Dir ist aber bewußt das kein Versicherungsschutz auf dein Auto ist.
Mit Einbau der Anlage erlicht deine Betriebserlaubniss fürs auto.
Mach ihm Dampf!!

 

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Autogasforum-Superexperte



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  am 3. 2. 2005 um 08:52
Oh snuppy, da muss ich Dir widersprechen!!!!
Der Versicherungsschutz ist NICHT erloschen!!!!!
Fakt ist, daß die Versicherungen das im Falle eines Unfalls gerne behaupten. Ist aber rechtlich NUR dann zulässig, wenn die Versicherung nachweisen kann, daß der Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit der Gasanlage steht.
Wie dag schon sagte, die Neuregelung ist ja noch in der Startphase. Wenn sich das alles erst mal eingespielt hat, werden die Autos auch nur noch fertig, mit TÜV, vom Hof gelassen.
CU,

Uwe[Bearbeitet am: 3/2/2005 von UweHe]

 

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Autogasforum-Experte



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  am 3. 2. 2005 um 08:59
Hallo,
ich lese hier immer wieder von "Gutachten", "Betirebserlaubnis erloschen" und anderem. Also, ein Gutachten habe ich auch nicht. Muß man das mitführen??? Ich habe mein Auto vom Umrüster abgeholt und die Umrüstung war vom "TÜV-Nord" im Brief eingetragen. Damit bin ich dann zu Straßenverkehrsamt in Arnsberg gefahren und da habe ich fü r 10,60 Euro einen neuen KFZ-Schein bekommen. Reicht das n i c h t aus?? Muss ich noch ein Gutachten besorgen?
Gruß Heribert

PS. Ich habe die Umrüstung anschließend meiner Versicherung mitgeteilt und die haben mir nur bestätigt, dass Zubehör bis 3000,-- Euro ohne Prämienzuschlag in der Kasko mitversichert ist. [Bearbeitet am: 3/2/2005 von secu351]

 

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Autogasforum-Superexperte



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  am 3. 2. 2005 um 09:08
@secu351
Nein, das Gutachten wird erstellt, damit die Anlage eingetragen werden kann.
Bei Dir ist sie ja schon eingetragen.

CU,

Uwe

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 3. 2. 2005 um 10:18
Hallo Gasfahrer und Umrüster!!!!

Wer ist den nun eigentlich für das Abgasgutachten zuständig.

Der Importeur oder der Umrüster????

Gruß Bernd

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 3. 2. 2005 um 10:29
Von oben nach unten:
a) der Anlagenhersteller muss es bereitstellen, b) der Importeur muss es nach D bringen und zum Schluss muss c) der Umrüster dafür sorgen, daß er es auch bekommt (also anfordern).

CU,

Uwe

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 3. 2. 2005 um 10:47
Hallo Gasfahrer!!!!

Habe dem Importeur meiner Zavoli Alisei Anlage gemailt.

Benötige Abgasgutachten für Euro-Norm 4, den für Euro-Norm 3 besteht ein Gutachten.

Aber bis heute noch keine Antwort.

Schade eigentlich, vielleicht sieht er sich nicht zuständig.

Wie sieht das eigentlich bei anderen Herstellern aus???

Gruß Bernd



 
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Autogasforum-Senior



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  am 3. 2. 2005 um 10:49
Also ich wäre ohne das TÜV-Gutachten nie vom Hof gerollt. Ich habe auch bei meinem Umrüster nie ein Abgasgutachten in die Finger bekommen. Ich bekam ein TÜV-Gutachten, wo halt nur drinstand, das der Einbau vorschriftsmässig ist und was verbaut wurde, welcher Verdampfer und Tank usw. Das habe ich aber SOFORT bei Fahrzeugübergabe bekommen. Was interessiert mich als Kunden das Abgasgutachten des Anlagenherstellers?

Grüsse an Alle.

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 3. 2. 2005 um 11:00
Hallo azzkikr !!!!!!!!!!

Schon mal was von der Euro-Norm gehört!!!

Die ist wichtig für die Kfz-Steuerberechnung.

Aber es soll ja Leute geben die haben zu viel Geld in der Tasche.

Eine Tüv/Dekra-Abnahme habe ich selbstverständlich und im Schein ist auch alles eingetragen, aber halt nur eben nicht in Euro-Norm 4

Gruß Bernd

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 3. 2. 2005 um 11:08
quote:
Hallo azzkikr !!!!!!!!!!

Schon mal was von der Euro-Norm gehört!!!

Die ist wichtig für die Kfz-Steuerberechnung.

Aber es soll ja Leute geben die haben zu viel Geld in der Tasche.

Eine Tüv/Dekra-Abnahme habe ich selbstverständlich und im Schein ist auch alles eingetragen, aber halt nur eben nicht in Euro-Norm 4

Gruß Bernd

Eine Umschlüßelung von Euro 4 auf Euro3D4 ist keine Abstufung, die sind in der steuerl. Berechnung und Befreihung gleich. Auch die Abgasgrenzwerte sind für beide identisch, lediglich der Prüfzyklus ist unterschiedlich. Euro3D4 75 000 km. Euro4 120 000 km.
Keine Bange, das kommt gleich!
Grüße Gascharly

 

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Autogasforum-Superexperte



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  am 3. 2. 2005 um 11:14
Danke gascharly!!!
Gut daß es mal jemand anders sagt!

CU,

Uwe

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 3. 2. 2005 um 11:32
Hallo gascharly und alle anderen!!!

Nicht ganz richtig.

Bei Fahrzeugen mit Euro 4 die 2004 zugelassen wurden besteht für 2005 steuerfreiheit.

Der Berechnungssatz der Steuer ist gleich, aber wie wirkt sich das in ein paar Jahren aus?

Weist du dann ob es keinen Unterschied gibt, wie heute zwischen Euro 1 und 2??????

Gruß Bernd



 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 3. 2. 2005 um 11:45
Ab 31.12.05 gibt es keinerlei Steuervergünstigungen mehr, soweit ich weiss.

CU,

Uwe

 

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Autogasforum-Superexperte



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  am 3. 2. 2005 um 12:54
quote:
Hallo gascharly und alle anderen!!!



Der Berechnungssatz der Steuer ist gleich, aber wie wirkt sich das in ein paar Jahren aus?



Gruß Bernd




Bernd,
wie das in einigen Jahren aussieht kann Dir niemand sagen. Wer kann heute noch einigermaßen vorraussagen was morgen ist oder auf uns noch zukommt? Nicht mal unsere Regierung oder unsere Minister! Das sollte mittlerweile jedem deutschen bekannt sein.
Unsere Situation ist schon länger nicht mehr einsehbar! Ich bin kein pessimist und weigere mich alles schwarz zu sehen, aber Optimissmuß wird einem heute kräftig schwer gemacht. Trotz allem sind wir zuversichtlich, daß sich auch unsere Situation hier im Land wieder einschätzen und planen läßt. Oder?
Grüße

 

____________________

 
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Autogasforum-Neuling



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Registriert: 14. 9. 2004
Status: Offline

  am 3. 2. 2005 um 19:35
An alle "illegalen" Gasfahrer mit Kontrollangst!

Wie ich schon mal in einem andereren Beitrag mitgeteilt habe, bin ich einer von denen, die immer zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Manche nennen uns auch Abzocker und Wegelagerer usw.! Darauf will ich aber hier garnicht eingehen.
Mal eine Frage, wer ist denn schon mal während einer Verkehrskontrolle auf den Einbau seiner Gasanlage angesprochen und kontrolliert worden, ohne das er irgendwo am Auto einen Hinweis darauf hatte(Aufkleber oder ähnliches)? Wenn ich nicht selber durch einen Freund(ja auch wir haben Freunde) auf das Thema Autogas gebracht worden wäre, hätte ich bis heute keinen Schimmer davon!!!
Ich denke das geht auch den meisten Kollegen auf der Straße so. Deshalb sage ich immer, bei einer Kontrolle ganz ruhig bleiben!!!
Das soll natürlich keine Einladung zum Verstoß gegen die StVZO sein!!!!
Bloß was könnte geschehn wenn ihr mal kontrolliert werdet? Der Beamte wird maximal einen Mängelschein ausstellen mit dem Kreuz bei "TÜV- Vorstellung"! Der Tüv müßte dann überprüfen, ob die Anlage fachgerecht eingebaut wurde und keine Gefahr davon ausgeht. Dürfte durch den Einbau bei einen Umrüster kein Problem sein! Das wirkliche Problem liegt doch hier; nicht die Anlage kommt ohne Gutachten nicht durch den TÜV , sondern ihr verliert ohne Gutachten eure KFZ Steuerermäßigung!
Das waren meine privaten Deutungen zu dem Thema!!! Sollten sich da Betrsfehler eingeschlichen haben, bitte ich um Entschuldigung und um fachchkundige Berichtigung.

Mit internetten Grüßen! lexa63

 
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Autogasforum-Superexperte



Beiträge: 2901
Registriert: 5. 11. 2003
Status: Offline

  am 3. 2. 2005 um 19:49
quote:
An alle "illegalen" Gasfahrer mit Kontrollangst!

Wie ich schon mal in einem andereren Beitrag mitgeteilt habe, bin ich einer von denen, die immer zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Manche nennen uns auch Abzocker und Wegelagerer usw.! Darauf will ich aber hier garnicht eingehen.
Mal eine Frage, wer ist denn schon mal während einer Verkehrskontrolle auf den Einbau seiner Gasanlage angesprochen und kontrolliert worden, ohne das er irgendwo am Auto einen Hinweis darauf hatte(Aufkleber oder ähnliches)? Wenn ich nicht selber durch einen Freund(ja auch wir haben Freunde) auf das Thema Autogas gebracht worden wäre, hätte ich bis heute keinen Schimmer davon!!!
Ich denke das geht auch den meisten Kollegen auf der Straße so. Deshalb sage ich immer, bei einer Kontrolle ganz ruhig bleiben!!!
Das soll natürlich keine Einladung zum Verstoß gegen die StVZO sein!!!!
Bloß was könnte geschehn wenn ihr mal kontrolliert werdet? Der Beamte wird maximal einen Mängelschein ausstellen mit dem Kreuz bei "TÜV- Vorstellung"! Der Tüv müßte dann überprüfen, ob die Anlage fachgerecht eingebaut wurde und keine Gefahr davon ausgeht. Dürfte durch den Einbau bei einen Umrüster kein Problem sein! Das wirkliche Problem liegt doch hier; nicht die Anlage kommt ohne Gutachten nicht durch den TÜV , sondern ihr verliert ohne Gutachten eure KFZ Steuerermäßigung!
Das waren meine privaten Deutungen zu dem Thema!!! Sollten sich da Betrsfehler eingeschlichen haben, bitte ich um Entschuldigung und um fachchkundige Berichtigung.

Mit internetten Grüßen! lexa63

Richtig!!!
Kein Fahrzeug verläßt normalerweise den Umrüster, ohne daß der Einbau abgenommen ist. Kein Umrüster hier im Land würde eine solche Verantwortung eingehen. Wenn da dann was passiert, wird der zur Rechenschaft gezogen. Wenn der Einbau aber vom TÜV abgenommen wurde, sieht das wieder anders aus.
Wie lexa schon geschrieben hat, verstößt Ihr dann nicht gegen STVZO Recht, sondern gegen Steuerrecht!
Grüße!

 

____________________

 
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Autogasforum-Junior



Beiträge: 290
Registriert: 2. 12. 2004
Status: Offline

  am 4. 2. 2005 um 19:42
So weit mir bekannt wird mann bei Vehrskontrollen mit einer nicht Eingetragenen Gasanlage nicht gleich erschossen. Smile!
 
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Autogasforum-Junior



Beiträge: 159
Registriert: 28. 5. 2004
Status: Offline

  am 4. 2. 2005 um 20:22
klar wo möglich trift er noch den gastank *g*
 
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