Max44
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 2 Registriert: 8. 2. 2009 Status: Offline
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am 8. 2. 2009 um 12:13 |
Hallo Leute.....
Habe ein Problem mit meinem Auto (Kia Clarus Combi). Diesen Wagen habe ich am 27.02.08 bei einem Händler gekauft.
Der Wagen war gebraucht und hatte einen Kilometerstand von 111TKM und einen Vorbesitzter. Dieser Händler kauft Autos billig bei Autohandlern (die er Kennt oder Verträge hat) ein, baut dann in diese Autos eine NEUE Gasanlage ein, wie auch in meinem.
Nun waren wir gestern auf der Autobahn, auf einem stellte ich fest das der Wagen nicht mehr richtig \"zog\". Es war natürlich wie immer, auf einen Samstag. Wo sollte ich denn an einem Samstag in eine Werkstatt?
Da fiel mir ein das in der Nähe eine ATU Werkstatt ist, fuhr spontan hin. Die sagten aber....Gasanlage...neee wir nicht, fahren sie bitte zu der anderen Filialle die kennen sich mit Gasanlagen aus. Nun fuhr ich da hin.
Hatte gehofft das es nur die Zündkerzen sind.
Der Mechaniker wechselte die Zündkerzen, von den alten waren 2 schwarz.
Das Auto wurde getet, noch immer auf drei Zylinder, daraufhin meinte er....Ventilschaden oder Zylinderkopfdichtung.....und das wird teuer.
Ein anderer \"schrauber\" kam vorbei, schaute in meinen Motorraum rein und gab folgende Aussage ab.....Wie Sie haben kein FLASHLUBE drin......kein wunder das Sie einen Motorschaden haben!!!!!!!!
Ich stand da und wußte nichts zu sagen....
Sagte nur das ich den wagen beim Händler gekauft habe.
Dann kam die Aussage....Sachmängelhaftung....
Hatte jetzt schon ein wenig im Netz geschaut, aber da gibt es viele Themen.
Als ich wieder zu Hause war suchte ich meinen Kaufvertrag raus.
Dort steht aber dieser Satz drin:
Ich habe alle Tüvberichte gelesen und verstanden und akzeptiere sie, weiß das der Verkäufer nicht für Verschleißteile haftet. Bei Mängel, für die der Verkäufer haftet, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung zu geben.
Sooooo...... jetzt wollte ich hier mal nachfragen wie sich die Sachlage verhält.
Ich meine das der Händler nun für den Schaden aufkommen muß weil....
1. hätte er ein flashlube ein gebaut wäre das nicht passiert....
2. weil er als (Einbau)Händler dieses wissen mußte
3. die Gesetzeslage in Bezug auf die \"Sachmängelhaftung\"
Ich wollte morgen mit dem Auto meiner Frau dort hinfahren und ihm sagen, das er den Wagen bei mir zu Hause holen kommen soll.
Natürlich mit einem Zeugen!!!
Sehe ich die \"Rechtslage\" in diesem Fall richtig? Oder kann mir hier noch jemand paar Tips geben.
Freue mich über jeden Kommentar.
Gruß
Max44[Bearbeitet am: 8/2/2009 von Max44] |
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