secu351
Autogasforum-Experte Beiträge: 1718 Registriert: 7. 12. 2004 Status: Offline
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am 1. 4. 2006 um 07:24 |
Na ja, es war voraus zu sehen: Alle auf Autogas umgerüsteten Fahrzeuge, deren Anlage nicht ordnungsgemäß im Fahrzeugschein eingetragen ist, dürfen ab sofort nicht mehr von den Tankstellenbetreibern befüllt werden!
Die Befüllung – so heißt es in dem Bericht - darf nur noch nach vorheriger Vorlage des KFZ-Schein erfolgen. Betreiber, die Fahrzeuge befüllen, ohne sich von der rechtmäßigen Eintragung überzeugt zu haben, werden mit empfindlichen Geldstrafen belegt!
Wie die Regelung bei Selbstbedienungsanlagen aussieht, wird derzeit noch überprüft! Der Kunde muss sich wohl erst an der Kasse melden, um seine Berechtigung nachzuweisen!
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass eine immer größer werdende Zahl an Fahrzeugen, die sich „ohne Betriebserlaubnis“ auf unseren Straßen befinden, das Leben und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer gefährden!
secu351
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