erich
Autogasforum-Neuling Beiträge: 47 Registriert: 13. 3. 2003 Status: Offline
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am 14. 6. 2011 um 11:17 |
Guten Tag,
von Umrüstern wird manchmal gesagt, wenn man sein Fahrzeug verschrotten müsse (z. B. nach einem Unfall), könne man die Autogasanlage in sein nächstes Auto übernehmen, wenn dieses das gleiche Modell sei.
Meine Fragen:
1. Ist das richtig?
2. Wie soll das behördenmäßig ablaufen? Braucht man wieder ein kostenpflichtiges Abgasgutachten oder reicht die Vorlage des alten Kfz.-Briefs mit der Eintragung der Autogasanlage aus? So weit mir bekannt ist, steht auf dem Abgasgutachten die Fahrgestellnr. und es wird vom TÜV nach der Prüfung eingezogen.
Im voraus vielen Dank und
viele Grüße
Erich |
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