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Autor: Betreff: Autogas-Einbaubetrieb

Autogasforum-Anfänger




Beiträge: 6
Registriert: 1. 12. 2004
Status: Offline

  am 11. 8. 2005 um 10:09
Hallo!

Immer wieder stoße ich hier im Forum auf den Verweis auf "Autogas-Einbaubetriebe". Da stellen sich mir einige Fragen zu:

1. Was ist ein "Autogas-Einbaubetrieb"? Ist das - ähnlich wie "Meisterbetrieb" - eine geschützte Bezeichnung? Wo ist dieser Schutz ggfs. schriftlich niedergelegt?

2. Welche Voraussetzungen muß ein "Autogas-Einbaubetrieb" erfüllen? Reicht eine "Einbauschulung" z. B. eines Herstellers/Importeurs aus, oder gibt es weitergehende Anforderungen?

3. Es gibt TAK-Lehrgänge zum Thema:
a)Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP)

und

b)Seminar zum Nachweis der Sachkunde
Einbau, Diagnose, Instandsetzung und Wartung von Gasanlagen in Kraftfahrzeuge

Wer (b) hat, darf - so verstehe ich das - Gaseinlagen einbauen, wäre also "Autogas-Einbaubetrieb", wer (a) hat, darf die eingebaute Anlage prüfen - aber darf er auch einbauen?

Und welchem Zweck dient diese Prüfung? Ist diese gleichwertig zur (=ersetzt sie die) Abnahme der Anlage durch TÜV/DEKRA, oder ist sie Voraussetzung für die Abnahme durch TÜV/DEKRA, d. h., muß der "Autogas-Einbaubetrieb" (b) durch einen, der (a) hat prüfen lassen und anschließend das Ganze nochmal durch TÜV/DEKRA absegnen lassen? Macht es für einen "Autogas-Einbaubetrieb" also Sinn, (a) zu haben?

Die TAK-Seite läßt sich darüber nicht wirklich deutlich aus; die TAK-Leute wissen scheinbar auch nicht, ob die angebotenen Schulungen tatsächlich zu irgendetwas berechtigen:

quote:
In Bezug auf den Einbau, die Genehmigung und die Prüfung von Gasanlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen besteht in der Praxis bei allen Beteiligten zurzeit erhebliche Unsicherheit. Der Grund hierfür ist, dass die bestehenden Vorschriften recht unübersichtlich und in Teilbereichen unvollständig sind.


Deshalb nochmal die Frage:

Welche Anforderungen muß ein "Autogas-Einbaubetrieb" erfüllen?

Wo sind diese Anforderungen festgelegt (Quelle)?

Wer bietet Schulungen an, die für diese Anforderungen qualifizieren?

Wie erkenne ich als Kunde, ob der Autogas-Einbaubetrieb diese Anforderungen erfüllt?

Gruß

JJ

 
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Autogasforum-Superexperte



Beiträge: 2563
Registriert: 12. 5. 2004
Status: Offline

  am 11. 8. 2005 um 11:02
quote:
1. Was ist ein "Autogas-Einbaubetrieb"? Ist das - ähnlich wie "Meisterbetrieb" - eine geschützte Bezeichnung? Wo ist dieser Schutz ggfs. schriftlich niedergelegt?

Nein, ist es nicht. Jeder kann sich so nennen!!!
quote:
2. Welche Voraussetzungen muß ein "Autogas-Einbaubetrieb" erfüllen? Reicht eine "Einbauschulung" z. B. eines Herstellers/Importeurs aus, oder gibt es weitergehende Anforderungen?

Pflicht ist eine Ausbildung im KFZ-technischen Beruf und eine Zertifizierung z.B. durch die TAK!
quote:
3. Es gibt TAK-Lehrgänge zum Thema:
a)Schulung zur Berechtigung von Gasanlagenprüfungen (GAP)

und

b)Seminar zum Nachweis der Sachkunde
Einbau, Diagnose, Instandsetzung und Wartung von Gasanlagen in Kraftfahrzeuge

Wer (b) hat, darf - so verstehe ich das - Gaseinlagen einbauen, wäre also "Autogas-Einbaubetrieb", wer (a) hat, darf die eingebaute Anlage prüfen - aber darf er auch einbauen?

Die TAK-Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben und b) ist zwar lt. Gesetz freiwillig, wird aber oftmals von den Anlagenherstellern gefordert.
quote:
Und welchem Zweck dient diese Prüfung? Ist diese gleichwertig zur (=ersetzt sie die) Abnahme der Anlage durch TÜV/DEKRA, oder ist sie Voraussetzung für die Abnahme durch TÜV/DEKRA, d. h., muß der "Autogas-Einbaubetrieb" (b) durch einen, der (a) hat prüfen lassen und anschließend das Ganze nochmal durch TÜV/DEKRA absegnen lassen? Macht es für einen "Autogas-Einbaubetrieb" also Sinn, (a) zu haben?

Diese Prüfung dient dem Sachkunde-Nachweis und berührt den TÜV in keinster Weise!!!
quote:
Wo sind diese Anforderungen festgelegt (Quelle)?

ECE R67/01 bzw. ECE R115

quote:
Wer bietet Schulungen an, die für diese Anforderungen qualifizieren?

z.B. die TAK
quote:
Wie erkenne ich als Kunde, ob der Autogas-Einbaubetrieb diese Anforderungen erfüllt?

Darüber gibt es ein Zertifikat, dass man sich zeigen lassen kann.

CU,

Uwe[Bearbeitet am: 11/8/2005 von UweHe]

 

____________________

 
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Autogasforum-Anfänger



Beiträge: 2
Registriert: 18. 8. 2005
Status: Offline

  am 18. 8. 2005 um 11:04
hallo!

zu dem thema hätte ich auch ein paar fragen:

soweit ich weiß, ist der "sachkundige" (mit entsprechender sachkundigenprüfung) durch die "befähigte person" ersetzt - stimmt diese info?

wie wird man "befähigte person"? wer bildet zur "befähigten person" aus? wer DARF zur "befähigten person" ausbilden? das internet schweigt sich da ziemlich aus.

es gibt einige unternehmen, die "schulungen" zum thema gaseinbau anbieten. wie verhält es sich damit?

die tak darf wohl als seriös gelten - aber was ist die tak-ausbildung wert, wenn nach deren eigener aussage die ausbildung auf der hoffnung basiert, daß (irgendwann) eu-richtlinien so, wie momentan angedacht, in nationales recht umgesetzt werden? was ist diese ausbildung noch wert, wenn im zuge der umsetzung noch wichtige details geändert werden?

dann gibt es unternehmen wie "autogas-academy" oder "melber" oder "vleeshhouwer" oder "tartarini" oder...
die ebenfalls "schulungen" zu unterschiedlichsten preisen und unterschiedlichster länge - und wohl auch unterschiedlichster qualität anbieten, während tüv/dekra sich weitgehend in schweigen hüllen...

der eindruck, daß da versucht wird, mit halbwissen und (dem laien) unbekannter rechtslage kohle zu machen, drängt sich beinahe auf. es gibt scheinbar parallelen zum sachverständigenwesen:

(fast) jeder glaubt, ein "gutachter" oder "sachverständiger" brauche für die ausübung seiner tätigkeit zwingend eine "amtliche" erlaubnis oder einen nachweis über eine bestimmte ausbildung. das aber ist mitnichten der fall:

jeder kann sich "sachverständiger" oder "gutachter" nennen - ohne jeden nachweis oder ausbildung, denn beides sind keine geschützten berufsbezeichnungen. "autogas-einbaubetrieb" ist - wie uwehe sagt, ebenfalls keine geschützte bezeichnung!

im sachverständigenwesen gibt es dennoch unternehmen, die eine "sachverständigenausbildung" anbieten, darunter auch seriöse (im sinne von bekannten unternehmen wie tüv und dekra), aber auch zweifelhafte unternehmen. allen gemein ist, daß sie den (potentiellen) teilnehmern suggerieren, die angebotene ausbildung sei "pflicht" für eine tätigkeit als sachverständiger...

kann es sein, daß es sich beim gaseinbau ähnlich verhält? ich mag kaum glauben, daß im angeblichen wachstumsmarkt "gaseinbau" lediglich die tak sowie einige bislang unbekannte "newcomer" eine schulung anbieten (dürfen), tüv, dekra und alle anderen aus- und weiterbilder sich aber von diesem kuchen fernhalten. auffälliig auch, daß eine suche nach "gap" oder "gap-plus" ausschließlich verweise zur tak bringt.

 
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Autogasforum-Superexperte



Beiträge: 2563
Registriert: 12. 5. 2004
Status: Offline

  am 18. 8. 2005 um 11:42
quote:
soweit ich weiß, ist der "sachkundige" (mit entsprechender sachkundigenprüfung) durch die "befähigte person" ersetzt - stimmt diese info?

Ja!!
quote:
wie wird man "befähigte person"? wer bildet zur "befähigten person" aus? wer DARF zur "befähigten person" ausbilden? das internet schweigt sich da ziemlich aus.

Durch die Handwerkskammern. Die bestimmen, wer ausbilden darf, z.B. die TAK
quote:
die tak darf wohl als seriös gelten - aber was ist die tak-ausbildung wert, wenn nach deren eigener aussage die ausbildung auf der hoffnung basiert, daß (irgendwann) eu-richtlinien so, wie momentan angedacht, in nationales recht umgesetzt werden? was ist diese ausbildung noch wert, wenn im zuge der umsetzung noch wichtige details geändert werden?

Die TAK hat den Vorteil, dass der Herr Gieger dort die Schulungen abhält. Hr. Gieger hat an den Gesetzen und Richtlinien mitgearbeitet. Ansonsten ist jeder Umrüster selbst dafür verantwortlich, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Einige machen es wirklich, einige nicht!!!
quote:
dann gibt es unternehmen wie "autogas-academy" oder "melber" oder "vleeshhouwer" oder "tartarini" oder...
die ebenfalls "schulungen" zu unterschiedlichsten preisen und unterschiedlichster länge - und wohl auch unterschiedlichster qualität anbieten, während tüv/dekra sich weitgehend in schweigen hüllen...

Das ist wieder ´ne andere Baustelle. Das sind keine Zertifizierungsschulungen, sondern Einbauschulungen, die zwar nicht vom Gesetzgeber, aber oftmals vom Hersteller gefordert werden!!
quote:
der eindruck, daß da versucht wird, mit halbwissen und (dem laien) unbekannter rechtslage kohle zu machen, drängt sich beinahe auf. es gibt scheinbar parallelen zum sachverständigenwesen:

Parallellen gibt es durchaus, klar!!
quote:
im sachverständigenwesen gibt es dennoch unternehmen, die eine "sachverständigenausbildung" anbieten, darunter auch seriöse (im sinne von bekannten unternehmen wie tüv und dekra), aber auch zweifelhafte unternehmen. allen gemein ist, daß sie den (potentiellen) teilnehmern suggerieren, die angebotene ausbildung sei "pflicht" für eine tätigkeit als sachverständiger...

Das ist wahr. Bevor ich meine Sachverständigenausbildung gemacht habe, dachte ich das auch. Erst während der Schulung wurde mir gesagt, dass es da keine rechtliche Grundlage gibt.
quote:
kann es sein, daß es sich beim gaseinbau ähnlich verhält? ich mag kaum glauben, daß im angeblichen wachstumsmarkt "gaseinbau" lediglich die tak sowie einige bislang unbekannte "newcomer" eine schulung anbieten (dürfen), tüv, dekra und alle anderen aus- und weiterbilder sich aber von diesem kuchen fernhalten. auffälliig auch, daß eine suche nach "gap" oder "gap-plus" ausschließlich verweise zur tak bringt.

Wie gesagt, die HWK bestimmt das und die hat sich halt für die TAK entschieden.

CU,

Uwe

 

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Autogasforum-Anfänger



Beiträge: 2
Registriert: 18. 8. 2005
Status: Offline

  am 18. 8. 2005 um 13:16
quote:
Durch die Handwerkskammern. Die bestimmen, wer ausbilden darf, z.B. die TAK


wer, außer der tak darf noch ausbilden?

quote:
Die TAK hat den Vorteil, dass der Herr Gieger dort die Schulungen abhält. Hr. Gieger hat an den Gesetzen und Richtlinien mitgearbeitet. Ansonsten ist jeder Umrüster selbst dafür verantwortlich, auf dem neuesten Stand zu bleiben. Einige machen es wirklich, einige nicht!!!


das beantwortet die frage nicht. aus der tak-homepage geht klar hervor, daß die neuen eu-richtlinien in deutschland noch nicht umgesetzt sind. die bisherige sachkundeprüfung ist aber offenbar bereits abgeschafft, die neue richtlinie jedoch noch nicht umgesetzt. damit hat die zur zeit durchgeführte gap-schulung der tak (noch) KEINE gesetzliche grundlage; die umsetzung in der von der tak wiedergegebenen form ist zwar wahrscheinlich, aber keineswegs sicher.

ist das soweit richtig?

wenn das richtig ist, bedeutet das aber, das der gaseinbau zur zeit in deutschland nicht geregelt ist - stimmt diese schlußfolgerung?

was ist, wenn die umsetzung tatsächlich wesentliche änderungen enthält? bleibt die derzeitige gap dann weiterhin gültig (obwohl unter "falschen" Bedingungen erlangt)? was ist mit den bisherigen "sachkundigen"- werden die automatisch "befähigte person" (obwohl ausbildungs- und prüfungsmodalitäten sicher unterschiedlich sind)?

quote:
Das ist wieder ´ne andere Baustelle. Das sind keine Zertifizierungsschulungen, sondern Einbauschulungen, die zwar nicht vom Gesetzgeber, aber oftmals vom Hersteller gefordert werden!!


hmm...

quote:
Schulungsprogramme der Melber-Gas (BRC-Importeur)
...
Dieses umfaßt Sachkundschulungen Autogas, Sachkundeschulungen Erdgas, GAP Schulungen, Workshops sowie Seminare.


quote:
Autogas-Academy ...

Schulungsprogramm Sachkunde Autogasanlagen
...
Schulungsnachweis:

* Sie bekommen von uns eine Schulung und einen amtlich anerkannten
Schulungsnachweis. Diese Kombination soll Sie befähigen und berechtigen Gasanlagen
zu installieren und instandzusetzen.


... das liest sich aber ganz anders - und nu?

quote:
Wie gesagt, die HWK bestimmt das und die hat sich halt für die TAK entschieden.


das würde bedeuten, die tak hat ein ausbildungsmonopol. kann/darf das sein?

 
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Autogasforum-Superexperte



Beiträge: 2563
Registriert: 12. 5. 2004
Status: Offline

  am 18. 8. 2005 um 13:55
quote:
wer, außer der tak darf noch ausbilden?

Es soll in BRD wohl noch andere geben, wer das aber ist, weiss ich nicht!!
quote:
das beantwortet die frage nicht. aus der tak-homepage geht klar hervor, daß die neuen eu-richtlinien in deutschland noch nicht umgesetzt sind. die bisherige sachkundeprüfung ist aber offenbar bereits abgeschafft, die neue richtlinie jedoch noch nicht umgesetzt. damit hat die zur zeit durchgeführte gap-schulung der tak (noch) KEINE gesetzliche grundlage; die umsetzung in der von der tak wiedergegebenen form ist zwar wahrscheinlich, aber keineswegs sicher.

ist das soweit richtig?

Nicht ganz!!! Der Gasanalageneinbau ist schon länger geregelt in der ECE R67/01 und der ECE R115. Hat also erst mal nix mit der GAP zu tun!!! Bei der TAK-Schulung werden diese Richtlinien erklärt und mit besagtem Sachkunde-Nachweis bestätigt!!! Jeder, der diese Richtlinien nachweislich kennt, darf diese GAP durchführen!! Diese Richtlinien sind beschlossen, werden auch bereits angewendet und durchgeführt aber noch nicht geprüft!!!!
Das ist vergleichbar, mit der Einführung der Gurtpflicht!! Es gab eine Übergangszeit, wo der Sicherheitsgurt zwar schon Pflicht war, aber noch nicht unter Strafe stand. Das kam erst später!!!
Diese Richtlinien ändern sich auch nicht häufiger oder seltener als beispielsweise Steuergesetze oder was weiss ich!! Die sind definitiv beschlossen!!!

quote:
Schulungsprogramme der Melber-Gas (BRC-Importeur)
...
Dieses umfaßt Sachkundschulungen Autogas, Sachkundeschulungen Erdgas, GAP Schulungen, Workshops sowie Seminare.


quote:
Autogas-Academy ...

Schulungsprogramm Sachkunde Autogasanlagen
...
Schulungsnachweis:

* Sie bekommen von uns eine Schulung und einen amtlich anerkannten
Schulungsnachweis. Diese Kombination soll Sie befähigen und berechtigen Gasanlagen
zu installieren und instandzusetzen.


... das liest sich aber ganz anders - und nu?

Das sind sog. Kombi-Schulungen. Da wird der Dozent der TAK zu den Herstellen bestellt und ist somit das gleiche. Die Einbauschulung wird nur daran angeschlossen.

quote:
das würde bedeuten, die tak hat ein ausbildungsmonopol. kann/darf das sein?

So oder ähnlich kann man das wohl sehen!!

CU,

Uwe

 

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