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Autogas Forum: LPG / Flüssiggas Nicht eingeloggt | | |
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gasteufel
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 673 Registriert: 12. 10. 2006 Status: Offline
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am 1. 6. 2007 um 09:29 |
Info:
Wenn ein entspechendes EAG (Einzel-Abgas-Gutachten / Abgas-Verhaltens-Messung) vorliegt, aus dem ein CO² Korrekturfaktor hervor geht, wird der Wert bei der Erstellung des "Gutachtens zur Erlangung der Betriebserlaubnis n. § 19.2 d. StZVO" berücksichtigt. Es sei denn, es ist kein Wert im Feld V.7 (CO² in g/km kombinierter Wert eingetragen!
Dann erfolgt leider keine Korrektur
Naja...aber sollte es zu einer CO² gestützen Fahrzeugsteuer kommen...brauchen die Leute ohne Angabe auch nichts zahlen?! *lol*
Isch liebe Deutscheland!
Gruß ____________________
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