Kollins
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 1 Registriert: 1. 7. 2003 Status: Offline
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am 1. 7. 2003 um 13:42 |
Einen schönen guten Tag!
Ich liebäugele mit dem Kauf eines umgerüsteten (LPG) Granadas welcher meines wissens Katlos ist und somit euro 1 glaub ich erfüllt.... jetzt habe ich hier auf der Seite gelesen, dass die Euro 4 Norm erfüllt wird bei einer umrüstung...
Zitat aus Vorteile für Nutzer:
Die Europäische Abgasnorm EURO 4 wird erfüllt (auch für Erdgas).
und bin nun etwas verwirrt, ob der jetzt auf euro 4 Eingestuft wird oder nicht....
Da in dem vorigen Post geschrieben wurde, dass dies nicht der Fall sei....
Mit freundlichem Gruß
Kollins
[Bearbeitet am: 1/7/2003 von Kollins] |
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Turbomoda
Autogasforum-Neuling Beiträge: 84 Registriert: 20. 2. 2003 Status: Offline
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am 1. 7. 2003 um 16:29 |
Hallo Kollins,
Es ist nicht möglich die einstufung auf Euro4, nur mit dem der dein fahrzeug erfüllt! |
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kalle
Autogasforum-Junior Beiträge: 155 Registriert: 8. 1. 2003 Status: Offline
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am 1. 7. 2003 um 20:09 |
Hallo,
ein mit einer Gasanlage nachgerüstetes Fahrzeug kann nur die Schadstoffeinstufung haben, die es im Benzinbetrieb hat, da ja der Benzinbetrieb immer noch möglich ist.
Gruß Kalle |
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pigay
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 1 Registriert: 30. 7. 2003 Status: Offline
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am 30. 7. 2003 um 07:36 |
Hallo,
habe vor kurzem meinen Ford Focus mit einer BIGAS-Anlage umrüsten lassen, allerdings änderte sich die Einstufung von D4 auf D3. Kann mir das jemand plausibel erklären?
Peter ____________________
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Kloth-u-MackGbR
Autogasforum-Neuling Beiträge: 53 Registriert: 27. 6. 2003 Status: Offline
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am 30. 7. 2003 um 08:39 |
Ich glaube Kalle hat hierzu alles gesagt. |
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LG1
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 6 Registriert: 28. 8. 2003 Status: Offline
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am 28. 8. 2003 um 09:13 |
Das Abgasverhalten eines Autos ist von vielen Faktoren abhängig. (Fahrzeugmasse, Kraftübertragung, Motorisierung, Karosserieform etc.) Die Schadstoffe, die aus dem Auspuff herauskommen werden bei Verwendung von Autogas erheblich verringert. Allerdings können auch hier keine Wunder geschehen. Ein Euro 1 Auto auf Euro 4 zu heben ist nur mit einer Gasanlage nicht möglich. Um eine Änderung der Steuereinstufung zu erreichen wäre es auch Voraussetzung, daß das Fahrzeug monovalent, also ausschließlich mit Flüssiggas betrieben würde. Der Gesetzgeber erlaubt hier den Betrieb mit Benzin im Warmlauf, wenn der Benzintank nicht mehr als 15 Liter Inhalt fasst. Der Aufwand wäre also sehr groß, der Nachteil, nicht mehr mit Benzin fahren zu können käme hinzu. Darüber hinaus müßte geprüft werden, welche Abgasnorm das konkret umgebaute Fahrzeug im Gasbetrieb erfüllt (siehe oben stehende Bedingungen). Kurz: die Steuerersparnis ist an der Zapfsäule zu finden.
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LG1
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 6 Registriert: 28. 8. 2003 Status: Offline
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am 28. 8. 2003 um 09:19 |
Bei der Steuereinstufung bivalenter Fahrzeuge (hier: Benzin/Flüssiggasantrieb) wird für die steuerliche Einstufung das ungünstigere Emissionsverhalten zugrunde gelegt. Wenn nach dem Umbau eine Rückstufung erfolgt liegt das daran, daß der Anlagenhersteller die Einhaltung der höheren Abgasnorm nicht nachgewiesen hat. Die Frage nach einer plausiblen Erklärung dafür sollte an den Anlagenhersteller gerichtet werden. |
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