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Autogas Forum: LPG / Flüssiggas Nicht eingeloggt | | |
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feo99
Autogasforum-Junior Beiträge: 211 Registriert: 17. 11. 2004 Status: Offline
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am 10. 1. 2005 um 18:56 |
Hallo ihr da draußen!
Nach dem ich ca 1 Monat damit verbracht habe, nachforschungen anzustellen über eine eventuellen KFZ-Steuer Satz bei monovalenten Gasfahrzeugen, geb ich es auf.
Als erstes habe ich mich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung gesetzt. Nach mehreren Telefonaten und einer freundlichen Mitarbeiterin, sind wir trotzdem dahin gekomen, das sie mir nicht weiterhelfen könne, da es so einen Fall noch nicht gegeben hat. Ich soll mich doch bitte an die OFD wenden.
Also habe ich mich an die hier ansässige OFD gewendet. Leider auch sehr erfolglos. Wenden sie sich bitte an das Bundesfinanzministerium.
Gesagt - getan!
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Herrmann,
mit Ihrer elektronischen Post vom 17. Dezember 2004 haben Sie beim Bundesminsterium der Finanzen zur Besteuerung von Pkw mit Autogasantrieb nachgefragt. Wegen urlaubsbedingter Abwesenheit kann ich erst heute antworten.
Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw richtet sich k nach dem Emissionsverhalten des Fahrzeugs, welches von den Verkehrsbehörden im Typ- oder Einzelprüfverfahren zur Erteilung der Betriebserlaubnis verbindlich festgestellt wird. Die verwendeten Kraftstoffe - darunter z.B. die Alternativen Erdgas, Autogas oder auch Bio-Diesel - spielen kraftfahrzeugsteuerlich nur mittelbar über das ggf. dadurch beeinflußte Emissionsverhalten eine Rolle (Näheres siehe Broschüre \\\"Kfz-Steuer für Pkw\\\" als Download-Angebot im Internet http://www.bundesfinanzministerium.de/Steuern/Kraftfahrzeugsteuer-.660.htm ).
Vorsorglich weise ich noch darauf hin, dass kraftfahrzeugsteuerliche Einzelfälle vom Bundesfinanzministerium nicht beurteilt werden können, da nach dem Grundgesetz die Verwaltungskompetenz bei den Bundesländern liegt, denen auch das Aufkommen dieser Steuer vollständig zusteht. Bei entsprechenden Fragen bitte ich Sie, sich an die zuständigen Landesfinanzbehörden zu wenden. Bei Zweifelsfragen zum Abgasverhalten empfiehlt sich eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit den Verkehrsbehörden. Das trifft insbesondere auf die ggf. unterschiedliche verkehrsrechtliche Beurteilung des Emissionsverhaltens von Pkw mit monovalenten oder bivalenten Antrieben zu. Die Besteuerung knüpft lediglich daran an.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frank Dittmar
Also wande ich mich an das Landesfinanzministerium und heute bekam ich nachfolgende Antwort:
SÄCHSISCHES
STAATSMINISTERIUM
DER FINANZEN
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN
Postfach 100 948 • 01076 Dresden
Dienstgebäude:
Carolaplatz 1
01097 Dresden
Telefax: 0351 5644309
E-Mail: post@smf.sachsen.de
Sondertelefon 0351 8022815
Gekennzeichnete Parkplätze
Carolaplatz
zu erreichen
mit Straßenbahnlinie 3, 7, 8, 9
Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente
Herrn Rolf Herrmann rolfundsteffi@herrmaennerfamily.de - per E-Mail - Dresden, Telefon: 0351 564E-Mail: Bearbeiter: Aktenzeichen: (Bei Antwort angeben) 10. Januar 2005 4353 post@smf.sachsen.de Herr Klar 35-S 6104/H-2/1-1070 Kraftfahrzeugsteuer
Sehr geehrter Herr Herrmann, für Ihre E-Mail vom 05.01.2005, welche mir zur Beantwortung zugeleitet wurde, bedanke ich mich. Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Finanzämter sind für die Beurteilung der Schadstoff- und Kohlendioxidemissionen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes an die Feststellungen der Zulassungsstellen gebunden. Zu Ihrer Frage zum Emissionsverhalten Ihres Fahrzeugs empfiehlt sich daher eine Kontaktaufnahme mit den Verkehrsbehörden (in erster Linie mit der Zulassungsstelle). Die derzeit geltenden kraftfahrzeugsteuerlichen Vergünstigungen für besonders emissionsarme Personenkraftwagen sind nicht von einer bestimmten Technologie, z. B. Rußfilter, oder von der verwendeten Kraftstoffart, z. B. Gas, abhängig. Entscheidendes Kriterium für das kraftfahrzeugsteuerliche Fördersystem ist die Einhaltung der maßgebenden Grenzwerte für die relevanten Schadstoffemissionen.
Zur Ihrer weiteren Information füge ich Ihnen die Broschüre „Kfz-Steuer für Pkw“ des Bundesministeriums der Finanzen bei. Mit freundlichen Grüßen Wisslicen Regierungsdirektor Anlage: - 1 - Dieses Schreiben wird per E-Mail versandt. Daher trägt es keine Unterschrift. Der Absender ist über die E-Mail-Nachricht erkennbar.
Also nun habe ich die Nase voll. Habe mir die Finger wund gewählt und getippt. Feierabend.
Gruß feo99
Also ich lasse jetzt den bivalenten Antrieb. Ich bin der Meinung, das die Informationen allen zugänglich gemacht werden sollten, falls wieder einmal das Thema monovalenter Gasantrieb unf KFZ-Steuer anstehen sollte.
Ich wünsche allen Gasern noch einen schönen Abend! [Bearbeitet am: 10/1/2005 von feo99][Bearbeitet am: 10/1/2005 von feo99] ____________________
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