Gasnorry1
Autogasforum-Junior Beiträge: 127 Registriert: 19. 11. 2004 Status: Offline
|
am 15. 2. 2005 um 08:38 |
Hallo liebe Gaser,
durch das Forum inspiriert,habe ich gerade mitder HUK telefoniert und zur Thematik folgende Info erhalten:
Damit man bei einem Schaden keinen Nachteil hat, muß die Anlage bei der Versicherung (hier HUK) bekannt/gemeldet sein/in den Unterlagen der Versicherung intern vermerkt sein - Anruf genügt..
Ich grüße alle Gaser recht freundlich
Bis € 3000.- Wert ist die Anlage kostenlos mitversichert, also keine Beitragserhöhung.- ____________________
|
|
Audi-gibt-OMEGAS
Autogasforum-Junior Beiträge: 230 Registriert: 5. 1. 2005 Status: Offline
|
am 16. 2. 2005 um 10:35 |
Gleiches hatte ich auch mit der AXA gehabt.
Anruf, Vertragsnummer durchgeben, Mitteilung ab ... LPG Einbau abgenommen, im Fahrzeugschein drin- fertig.
keine Beitragsveränderung etc.
Wichtig war lediglich, daß die "Einbauten fest mit dem versicherten Farzeug verbunden sind" somit also nicht wie Gepäck , Dachbox, abnehmbare Hängerkupplung, Fahrradträger etc. betrachtet werden.
Ich denke, ein Fax hätte es auch getan.
Dennoch überlege ich, wofür das eigentlich relevant wäre. Erhöhung der Wertes (Teilkasko) oder Veränderung des Schadenrisikos. (Verringerung??? ____________________
|
|
HondaLegend
Autogasforum-Neuling Beiträge: 36 Registriert: 20. 8. 2004 Status: Offline
|
am 16. 2. 2005 um 11:07 |
Ich bin bei der EUROPA.
Da ist die Anlage sowieso mitversichert, man braucht es nicht zu melden sagten die mir. |
|
secu351
Autogasforum-Experte Beiträge: 1718 Registriert: 7. 12. 2004 Status: Offline
|
am 16. 2. 2005 um 11:08 |
"Dennoch überlege ich, wofür das eigentlich relevant wäre!.
Wenn Dir das Auto geklaut wird, oder es brennt/explodiert, oder bei einem Totalschaden ind der KF- und KH-Versicherung, willst Du doch die Anlage ersetzt haben, oder etwa nicht??????
Gruß ____________________
|
|
secu351
Autogasforum-Experte Beiträge: 1718 Registriert: 7. 12. 2004 Status: Offline
|
am 16. 2. 2005 um 11:15 |
@ HondaLegend,
auch bei der "EUROPA" muß eine Gefahrenerhöhung angezeigt werden!!
Laß Dir die Aussage dieses Mitarbeiters mal lieber schriftlich bestätigen. Du wirst sehen: Er wird es nciht tun!!!
siehe § 16 VVG
Gruß ____________________
|
|
Audi-gibt-OMEGAS
Autogasforum-Junior Beiträge: 230 Registriert: 5. 1. 2005 Status: Offline
|
am 16. 2. 2005 um 14:46 |
@secu Klar bei Ersatz ist es wichtig, das auch vorher angezeigt zu haben.
Anderseits denk doch mal folgende Uberlegung: Teilkasko für Neuwagen, sagen wir 30k€ kostet 400 € p.a., Auto frisch geklaut, abgebrannt etc. V. zahlt 29k€.
Das gleiche bei demgleichen Auto 8 Jahre später (z.B. meins), gleiche Prämie, V zahlt 6k+2k€ Gas=8k€ Der Regulierwert wird aber immer erst im Schadenfall festgelegt i.R. durch Gutachten oder Schwacke.
Anhand der Rechnung kann ich den Wert ja nachweisen. Bei der "Wiederbeschaffung" muß man allerdings vom "Neueinbau" in einen zu marktüblichen Konditionen beschaffbaren Wagen sprechen, d.h. Wiederbeschaffungswert + neue Anlage, da ein vergleichbares Auto mit LPG nicht wirklich am Markt verfügbar ist, sehe ich das richtig?
____________________
|
|
HondaLegend
Autogasforum-Neuling Beiträge: 36 Registriert: 20. 8. 2004 Status: Offline
|
am 16. 2. 2005 um 15:55 |
Steht aber auch so im Vertrag, dass die Anlage mitversichert ist. Fast alles was damit verbunden ist, ist mitversichert. Zum Beispiel auch Alufelgen, Radioanlage usw. Das muss man auch nicht melden. |
|
secu351
Autogasforum-Experte Beiträge: 1718 Registriert: 7. 12. 2004 Status: Offline
|
am 16. 2. 2005 um 16:58 |
Nicht immer HondaLegend,
es heißt dort: "Teile, deren Neuwert 1.200 € übersteigt, sind n u r mitversichert, wenn sie dem Versicherer gemeldet wurden". (s. Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile).
Und: In den Tarifbestimmungen steht in § 13 b, Abs. 1: Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer jede Änderung gefahrerheblicher Umstände unverzüglich anzuzeigen.
Wie die den Begriff "gefahrerheblich" definieren, sagen sie Dir erst dann, wenn die Karre mal wirklich in die Luft fliegt , oder Du eine Vers.-Leistung für Deine Anlage geltend machst.
@ Audi-gibt-Omegas
gem. §13 der Fahrzeugversicherung wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tag des Schadens ersetzt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den Du aufwenden muß, um ein
g l e i c h w e r t i g e s gebr. Fahrzeug zu erwerben.
Gruß[Bearbeitet am: 16/2/2005 von secu351] ____________________
|
|
jensichen
Autogasforum-Junior Beiträge: 183 Registriert: 18. 2. 2005 Status: Offline
|
am 18. 2. 2005 um 13:18 |
Bei Autodirekt ist eine LPG Anlage auch inbegriffen, keine Erhöhung |
|