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Autor: Betreff: Ist das etwa normal??? Ohne ABE den Wagen wiederbekommen

Autogasforum-Junior




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  am 25. 3. 2005 um 14:21
Mein Bruder hats auch getan und umrüsten lassen bei unserem Suzuki-Händler in Goslar.
Gestern wollten wir die Karre abholen. Vom ersten Blick her handwerklich alles sehr gut eingebaut, Schalter super eingebaut (fällt gar nicht auf) und fahren tat er auch gut auf den ersten Kilometern Testfahrt. Und der Einbauer hat sich sogar die Mühe gemacht den Tankdeckel zu benutzen! Also überhaupt nicht zu erkennen, dass es ein Gasi ist.

Nun folgendes Problem:
Nachdem sie bezahlt hatten kam ich rein und wollte mir die Papiere mal anschaun (man hat ja leider Erfahrung gesammelt )... und es gab nur eine Rechnnug. Auf Anfrage wo die Tüv-Bescheinigung sei, sagten sie nur, dass das nächste Woche gemacht wird. Ich natürlich gefragt, wie das jetzt zu verstehen sei. Die Anlage war also noch nicht eingetragen. Also auch keine ABE. Das haben sie mir dann zögerlich bestätigt. Auf die Frage, warum das noch nicht gemacht wurde, konnten sie nur solche dämlichen Antworten geben wie:

1. man informiert sich ja eigentlich vorher über sowas
2. das machen wir bei jedem Kunden so
3. Wir haben auch 2 Polizisten als Kunden und die haben auch nix gesagt
4. Wenn sie Polizisten anhalten, bekommen sie einen Mängelschein.
5. Ist ja nicht sowas (schlimmes) wie Chiptuning oder Tieferlegen ... (alles klar!)
6. Wenn wer Probleme macht, verweisen sie diejenigen auf uns (soweit ich weiß bekommt man mal ganz schnell Punkte, wenn man ohne ABE umhersaust, und mein Bruder ist in der Probezeit!)

Naja kurzum, ein Einsehen oder eine Entschuldigung war nicht vorhanden, sondern wir sind das Problem... gut, man muss nicht gleich den Teufel an die Wand malen. Aber es kann immer mal was passieren. Also Wagen nebenan hingeparkt und erstmal nach Hause. Nachbarn gefragt (der hat ne Werkstatt) und er meinte auch, man könne theoretisch damit fahren, aber wenn man auf Nummer sicher gehen will...

Nun dürfen wir warten bis der Chef wieder aus seinem Urlaub ist (nächste Woche Dienstag) und dann anfängt das Abgas-Gutachten anzufordern. Soweit ich weiß kann man sowas doch auch im vornherein anfordern (laut der Sekretärin und dem Werkstattmeister geht das nicht). Wäre nett, wenn mir mal ein paar Umrüster hier mir das sagen können ob sie das Abgasgutachten vorher anfordern. Ich meine bei Kloska in Göttingen haben die das auch vorher gemacht, obwohl ich einen unverbindlichen Termin hatte! Und die haben sich deswegen völlig entschuldigt, mir einen Ersatzwagen gegeben und dem Tüv oder wer auch immer die Teile schickt Druck gemacht.


Bin mal auf nächste Woche Dienstag gespannt. Leider bin ich dann wieder in Gö. Mein Vater holt sich ne Unbedenklichkeitsbescheinigung und fährt dann den wagen, mein Bruder bekommt dann seinen.

Ich schreib mal weiter wie es ausgegangen ist.

Empfehlen kann man diesen Betrieb auf Grund dessen leider nicht, außer macht einem nix aus ohne ABE zu fahren. Jedem das seine. Handwerklich jedoch gut. Aber man wird sehen, wie die Karre wird.





Marcus W., der jetzt zufrieden mit Auto-Gas fährt[Bearbeitet am: 25/3/2005 von NiteCrow]

 
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Autogasforum-Neuling



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  am 25. 3. 2005 um 15:44
Hallo,

meiner Meinung darf ein Fachhändler nichts ohne ABE einbauen, wäre ja ein schwerwiegender Mangel. Frist setzen zur Nachbesserung, evtl. an Handwerkskammer wenden, oder Innung, wenn immer noch nicht, dann ausbauen lassen.
Denk´doch an Deinen Versicherungsschutz, sollte also zügig vonstatten gehen.

 
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Autogasforum-Junior



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  am 25. 3. 2005 um 16:02
Naja was heißt ohne ABE einbauen. Die ABE erlischt jedesmal wenn eine Gasanalge eingebaut wird, solange, bis der Tüv seinen Segen gegeben hat.

Ich finde es nur eine Dreistheit den Wagen ohne ABE und ohne es zu sagen an den Kunden zurückzugeben und den Rest erst 2 Wochen später zu erledigen. ISt dummerweise erstmal Ostern.
Hab auch gesagt, dass die uns bitte einen Ersatzwagen geben sollen, aber das wollten sie auch nicht machen. Wir werden sehn, was der Chef dazu zu sagen hat.

 
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Autogasforum-Junior



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  am 25. 3. 2005 um 18:11
hallo,

bin auch mal gespannt, wie das ausgeht. war letzte woche erst tanken da.

 

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Autogasforum-Junior



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  am 25. 3. 2005 um 19:07
Das ist nicht toll,

falls jetzt ein Unfall geschieht bezahlt keine Versicherung mehr, dann geht´s wohl nur noch vor Gericht.

Und wie ich gelesen habe habt Ihr nicht mal was schriftlich, obwohl das auch nicht´s helfen würde.

Grüße Jens


 
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Autogasforum-Anfänger



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  am 25. 3. 2005 um 21:28
Hallo.

tja, normal weiß ich nicht, mir ist es jedoch auch so ergangen - grad erst. Lt Umrüster kann das Gutachten erst nach Fertigstellung beim Hersteller angefordert werden, dann der TÜV Termin, dann die Eintragung. Dauert - und so fahrt ich eben so rum. Fairerweise muss man sagen, dass er mir das vorher mitgeteilt hat. Richtig gut finde ich das allerdings nicht - man hört hier ja, dass es auch anders geht...
und- gibts dann wirklich Ärger???
Jo- marinus

 
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Autogasforum-Anfänger



Beiträge: 6
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  am 25. 3. 2005 um 21:33
Hallo.
Ich bin der 'geschädigte' wenn man das so nennen kann der Bruder vom NiteCrow, is mein auto.

Morgen früh wird mein Dad da mal anrufen und schaun was die sagen. Bin echt genervt davon.

 

____________________

 
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Autogasforum-Junior



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  am 25. 3. 2005 um 22:26
@ NiteCrow und PenTroX:

bleibt mal einigermaßen locker, so tragisch ist das alles nicht:

zunächst gibts verwirrung wegen einiger durcheinander geworfener begriffe, wie ABE und betriebserlaubnis.

was ihr meint, ist die betriebserlaubnis eures speziellen autos, mit der ABE des fzg.-typs im allgemeinen (bei pkw ab 1997: eg-typgenehmigung) hat das nichts zu tun.

aber nun zur sache: wie bei vielen anderen baulichen änderungen am fahrzeug (tieferlegung, andere bereifung usw.) erlischt zunächst die betr.-erlaubnis. daraufhin muß der halter das fahrzeug beim tüv vorstellen, der die unbedenklichkeit für den weiterbetrieb feststellt und ggf. die fahrzeugdaten im brief ändert: dann geht es mit dem brief zur zulassungsstelle, die dann die betr.-erlaubnis wieder neu erteilt.

diese verpflichtung des halters, so zu verfahren, besteht "unverzüglich", d.h. aber in der rechtssprechung "innerhalb einiger weniger arbeitstage, nicht schuldhaft unnötig lange verzögert".

ihr könnt also den wagen getrost bewegen, bis gutachten usw. eintrifft und der vorgang abgeschlossen ist.

das übersenden des gutachtens erst NACH dem einbau ist durchaus üblich. das gutachten ist dann auf die spezielle fahrgestellnummer des fahrzeugs bezogen und beeinhaltet die komponenten, die genau in diesem fall verbaut wurden. evtl. weiß man ja vorher gar nicht, welcher tank z.b. paßt und verbaut werden kann....

kenne das so aus der täglichen praxis.

wegen versicherungsschutz braucht ihr euch auch keinerlei gedanken machen:

die (haftpflicht-)versicherung zahlt die schäden der gegenpartei in jedem fall!!
nur bei vorsatz (!) könnte sie im rahmen einiger weniger tausend euro beim versicherungsnehmer regress fordern.

vorsatz liegt bei euch nicht vor; außerdem kann ich mir keinen unfall vorstellen, der auf eine eingebaute gasanlage zurückzuführen ist. und wenn etwas mangelhaft eingebaut sein sollte, dann haftet sowieso der einbaubetrieb, da er über die nötige fachkenntnis verfügen muß, und nicht du als kunde.

also meine meinung: schau zu, dass das gutachten nicht wochenlang auf sich warten läßt; ansonsten kannst du den wagen durchaus bewegen und dich an der gasanlage freuen.

grüße vom nogel

p.s.: bin weder umrüster noch mit deinem einbaubetrieb verwandt ;-)

 
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Autogasforum-Junior



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  am 25. 3. 2005 um 23:14
Hi,
das ist definitiv nicht die Regel!! Bevor ein Angebot zum Einbau gemacht wird, möchte der Umrüster eine Kopie des KFZ-Scheins haben. Damit kann er prüfen, ob für dieses Fahrzeug mit der entsprechenden Motornummer ein Abgasgutachten vorliegt.Wenn ja, bestellt er die Anlage, erhält sofort das Gutachten, baut ein und läßt eintragen. Als Kunde bekommst du also dein Auto mit allen Papieren und Eintragungen. Wenn kein Gutachten vorliegt, sollte er dich informieren, eins besorgen und erst dann einbauen.Aber keine Angst, manchmal dauert es einige Zeit, bis der Umrüster von seinem Lieferanten ein Gutachten erhält, du bekommst es sicher noch. In jedem Fall wünsche ich dir gute Fahrt mit Gas und frohes Sparen an der Tanke!
Gruß
Werner

 
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Autogasforum-Anfänger



Beiträge: 6
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  am 26. 3. 2005 um 07:53
Hallo.

Danke für die Antworten.

Was könnte denn schlimmstenfalls passieren, würde ich angehalten und Kontroliert? Bekomme ich da evtl. ein Bußgeld oder nur ein "nanana..." vom Polizisten?

Die haben mir gesagt, ich bekomme nen 'Mägelschein' den ich innerhalb von ein paar tagen dann beheben müsste.

 

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Autogasforum-Senior



Beiträge: 318
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  am 26. 3. 2005 um 08:46
Moin Pentrox,

also zunächst mal muss die Rennleitung erstmal merken, das du nen Gaseinbau hast. Wenn sich wie du schreibst der Tankstutzen unter der normalen Tankklappe befindet, wie sollen Sie es merken? Und selbst wenn ist das Wissen der meisten Bollizisten da nicht sonderlich ausgeprägt. Wenn ich zu breite Reifen habe und keine Papiere, weiss jeder Polizist, das das so nicht okinal ist. Bei ner Gasanlage, die er nicht sieht.. Im Zweifelsfall würde ich die Rechnung vom Umbauer dabeihaben und den Polizisten glaubhaft versichern, das ich demnächst eintragen lasse.

Was ich immer nicht so ganz verstehe.. Ich bin mit meinem Auto und dem TÜV-Gutachten vom Hof gefahren, ich brauchte da auf gar nix warten. Verstehe nicht, warum andere Umrüster das nicht gebacken kriegen...

 

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Autogasforum-Superexperte



Beiträge: 2901
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  am 26. 3. 2005 um 09:01
quote:
Hallo.
Ich bin der 'geschädigte' wenn man das so nennen kann der Bruder vom NiteCrow, is mein auto.

Morgen früh wird mein Dad da mal anrufen und schaun was die sagen. Bin echt genervt davon.

Hy PenTroX
nur keine Panik, in der Regel läuft das wie folgt ab:
Es ist richtig, daß erst nach Fertigstellung ein Abgasgutachten beantragt werden kann, deshalb fahren wir 2 mal zu TÜV. Beim erstenmal lassen wir den Einbau nach ECE 115 abnehmen, dem Kunden können wir dann bei der Übergabe einen fachgerechten Einbau bestätigen, dann nach dem Erhalt des Abgasga. fahren wir hin zum Eintragen. (4-6 Wochen). Den Einbau haben wir aber schon bei Übergabe abnehmen lassen. War es bei Dir auch so? Wenn ja, dann ist das schon richtig. Wenn unser Amtsschimmel Abgasga. fordert und die so lange dauern, dann kann der keine sofortige Eintragung verlangen.
Grüße

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 26. 3. 2005 um 09:21
Hallo,
also mein Auto wurde sofort nach dem Umbau dem TÜVus zugeführt und abgenommen(vom Umrüster). Eher hätte ich ihn gar nicht bekommen. Nur das Umschreiben von Kfz-Brief/Zulassung hatt noch 2 Tage gedauert. Habe aber Kopie Zulassung und TÜV-Gutachten mitbekommen.
Passt doch, oder? Für 2500 € erwartet mann doch auch was!

Gruß Sven

 
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Autogasforum-Anfänger



Beiträge: 6
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  am 26. 3. 2005 um 09:38
@ SvenFeuer && gascharly:
Ja so hab ich das auch gedacht, dass es passiert. Isses aber nich, da is im moment, außer der Rechnung, überhauptnix an unterlagen übern tisch gekommen. Das Tüv-gutachten hätte doch wenigstens schonmal erledigt sein können, oder?! Wenn ich das dabei hätte, wär ich vollkommen zufrieden und hätte kein Prob damit zu fahren

Allerdings wusste bis jetzt immer keine so richtig bescheid (weder umrüster, noch Polizei) der mir sicher sagen konnte, ob ich nen Bußgeld, mängelschein - im hartenfall sogar ne stilllegung - oder einfach nur nen bösen blick vom Polizisten bekomme. Das Risiko is mir inner Probezeit zu hoch. Brauche nunmal den Führerschein fürs arbeiten und Studium.

 

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Autogasforum-Junior



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  am 26. 3. 2005 um 09:39
Also werden wir jetzt folgendes machen


Dienstag werden wir hingehen und verlangen, dass er den Tüv herholt, damit er die Anlage anschaut und uns einen Zettel gibt, in dem bescheinigt steht, dass die Anlage ordnungsgemäß eingebaut ist und das Auto wieder der STVO entspricht. Somit haben wir Betriebserlaubnis und auch ganz sicher Verischerungsschutz.

Dann kann der Typ (in Ruhe) das Gutachten anfordern und wenn es dann da ist (nach max 2 Wochen) kommen wir wieder und er lässt es eintragen.


Was haltet ihr davon?


Jedenfalls habe ich ja auch vor 3 Wochen umgerüstet und ich habe einerseits einen STVO-Zettel vom Tüv und dann noch einen "Wie Trag ichs in Brief ein "-Zettel bekommen, weil mein Brief voll war. Ersterer ist wohl wichtiger und auch sofort ausstellbar oder???

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 26. 3. 2005 um 18:21
quote:
Also werden wir jetzt folgendes machen


Dienstag werden wir hingehen und verlangen, dass er den Tüv herholt, damit er die Anlage anschaut und uns einen Zettel gibt, in dem bescheinigt steht, dass die Anlage ordnungsgemäß eingebaut ist und das Auto wieder der STVO entspricht. Somit haben wir Betriebserlaubnis und auch ganz sicher Verischerungsschutz.

Dann kann der Typ (in Ruhe) das Gutachten anfordern und wenn es dann da ist (nach max 2 Wochen) kommen wir wieder und er lässt es eintragen.


Was haltet ihr davon?


Jedenfalls habe ich ja auch vor 3 Wochen umgerüstet und ich habe einerseits einen STVO-Zettel vom Tüv und dann noch einen "Wie Trag ichs in Brief ein "-Zettel bekommen, weil mein Brief voll war. Ersterer ist wohl wichtiger und auch sofort ausstellbar oder???

Ja, so isses üblich, denn der Umrüster sollte sich mit der Abnahme auch absichern. Nach nem Crash ist so manches nicht mehr feststellbar.
Grüße und frohe Ostern.

 

____________________

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 26. 3. 2005 um 22:18
Trotzdem kann man als Werkstatt das Abgasgutachten vorher anfordern und danach ist die Abnahme kein Problem.
find ich nicht gerade eine saubere Sache was sie gemacht haben.

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 27. 3. 2005 um 19:00
Denn sie wissen nicht, was sie tun...

Scheinbar ist das Umrüsten bei einem deutschen Umrüster inzwischen so kompliziert, dass viele von denen (und auch TÜV-Sachverständige) selbst nicht mehr wissen, wie es verwaltungstechnisch ablaufen sollte bzw. vorsichtshalber und kostensparenderweise (...) gleich zweimal zum TÜV fahren (na ja, der will ja auch leben, im Dutzend billiger und Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste...). Schließlich ist es ja auch durchaus vernünftig, eine Autogasumrüstung in Deutschland verwaltungstechnisch immer komplizierter zu machen, um endlich die „bösen Polen“ vom deutschen Markt zu drängen (Trick 17 mit Selbstüberlistung)...

Wie kann man denn ein Abgasgutachten für ein einziges Auto „besorgen“, wenn noch keines vorliegt? Würde mich echt mal interessieren (...), denn das kostet doch angeblich etwa 3.000 Euro. Auch wenn man darauf spekuliert, dass noch ein zweites und drittes Auto dieser Art in Deutschland umgerüstet wird, würde sich das nicht rechnen.

Snuppy69 schreibt „trotzdem kann man als Werkstatt das Abgasgutachten vorher anfordern und danach ist die Abnahme kein Problem“ (der Ansicht bin ich auch). Gascharly schreibt dagegen „es ist richtig, dass erst nach Fertigstellung ein Abgasgutachten beantragt werden kann“ (ich dachte auch, „beantragen“ kann man nur bei Behörden, nicht bei Firmen oder beim TÜV...). In der Philosophie ergibt sich aus These und Antithese die Synthese aber bei einer Autogasumrüstung habe ich diesbezüglich erhebliche Zweifel... (die „Synthese“ scheint in solchen Fällen häufig zu sein, dass kein Abgasgutachten zu bekommen ist bzw. selbiges noch „gebastelt“ werden muss).

Dennoch möchte ich zumindest den Versuch einer Klarstellung wagen:

Auf die spezielle Fahrgestellnummer des umgerüsteten Fahrzeugs ist lediglich die „Einbaubescheinigung“ bezogen. Und die stellt der Umrüster selbst aus (egal ob der seinen Sitz in Deutschland oder in Polen hat). Internationale Bezeichnung: Homologationsbescheinigung.

Hier ist jedoch das „Abgasgutachten“ (das für die TÜV-Prüfung ebenfalls erforderlich ist) das Problem. Das Abgasgutachten ist ein „Mustergutachten“, dass vom Hersteller oder Generalimporteur meist bereits Jahre vor der Umrüstung in Auftrag gegeben wurde und ihm seitdem vorliegt (natürlich nicht bei ganz neuen Fahrzeugtypen – aber einen solchen Neuwagen wird ein Fahranfänger sich auch nur selten kaufen). Gültigkeit hat es für einen ganzen Fahrzeugtyp in dem unterschiedliche aber ähnliche Motoren verbaut wurden. Geliefert bekommt es der Umrüster zusammen mit der Gasanlage von seinem Großhändler (zumindest ist mir das von einem Großhändler so bekannt) – telefonisch anfragen, ob ein Abgasgutachten vorliegt, darf er aber bei ihm schon vor der Auftragserteilung seines Kunden.

Warum es nur möglich sein soll, dieses Abgasgutachten erst nach dem Einbau der Anlage in das Kundenfahrzeug zu beziehen, ist mir völlig unverständlich, denn mit der Größe (und damit mit der Nummer) des verbauten Gastanks hat es gar nichts zu tun. Schließlich machen sich doch sogar die Privatleute, die in Polen umrüsten lassen, VORHER schlau, ob für die von Ihnen ins Auge gefasste Anlage ein Gutachten vorliegt. Das sollte doch für einen deutschen Umrüster auch zumutbar sein.

Sollte sich hier seit dem 1.1.05 diesbezüglich etwas geändert haben, möge man mich bitte „aufklären“.
Bei soviel „Kompliziertheiten“ mal eine bewusst hier etwas ketzerische Frage: Sollte man den Vielfahrern nicht den Kauf eines Diesels und die Umrüstung auf PÖL (Pflanzenöl, in der Regel Rapsöl) trotz der deutlich höheren Kfz.-Steuer und etwas höheren Kfz.-Versicherung empfehlen? Der vormontierte Einbausatz für das bewährte Zweitanksystem ist neu mit ausführlicher Einbauanleitung bei Ebay schon für 200 bis 300 Euro zu bekommen, so dass ihn jeder geschickte Heimwerker einbauen kann und auch darf oder es angeblich von jeder DEUTSCHEN (nicht polnischen) Kfz.-Werkstatt preisgünstig machen lassen kann. Und TÜV und Zulassungsstelle interessieren sich nur (wenn überhaupt) für den zusätzlich eingebauten 12- oder 25-Liter Zusatz-Dieseltank. ABE liegt vor, TÜV prüft nur selbige und die vorschriftsmäßige Befestigung dieses Tanks.

Viele Grüße

Erich

 
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Autogasforum-Superexperte



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Status: Offline

  am 28. 3. 2005 um 09:26
quote:
Denn sie wissen nicht, was sie tun...

Scheinbar ist das Umrüsten bei einem deutschen Umrüster inzwischen so kompliziert, dass viele von denen (und auch TÜV-Sachverständige) selbst nicht mehr wissen, wie es verwaltungstechnisch ablaufen sollte bzw. vorsichtshalber und kostensparenderweise (...) gleich zweimal zum TÜV fahren (na ja, der will ja auch leben, im Dutzend billiger und Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste...). Schließlich ist es ja auch durchaus vernünftig, eine Autogasumrüstung in Deutschland verwaltungstechnisch immer komplizierter zu machen, um endlich die „bösen Polen“ vom deutschen Markt zu drängen (Trick 17 mit Selbstüberlistung)...

Wie kann man denn ein Abgasgutachten für ein einziges Auto „besorgen“, wenn noch keines vorliegt? Würde mich echt mal interessieren (...), denn das kostet doch angeblich etwa 3.000 Euro. Auch wenn man darauf spekuliert, dass noch ein zweites und drittes Auto dieser Art in Deutschland umgerüstet wird, würde sich das nicht rechnen.

Snuppy69 schreibt „trotzdem kann man als Werkstatt das Abgasgutachten vorher anfordern und danach ist die Abnahme kein Problem“ (der Ansicht bin ich auch). Gascharly schreibt dagegen „es ist richtig, dass erst nach Fertigstellung ein Abgasgutachten beantragt werden kann“ (ich dachte auch, „beantragen“ kann man nur bei Behörden, nicht bei Firmen oder beim TÜV...). In der Philosophie ergibt sich aus These und Antithese die Synthese aber bei einer Autogasumrüstung habe ich diesbezüglich erhebliche Zweifel... (die „Synthese“ scheint in solchen Fällen häufig zu sein, dass kein Abgasgutachten zu bekommen ist bzw. selbiges noch „gebastelt“ werden muss).

Dennoch möchte ich zumindest den Versuch einer Klarstellung wagen:

Auf die spezielle Fahrgestellnummer des umgerüsteten Fahrzeugs ist lediglich die „Einbaubescheinigung“ bezogen. Und die stellt der Umrüster selbst aus (egal ob der seinen Sitz in Deutschland oder in Polen hat). Internationale Bezeichnung: Homologationsbescheinigung.

Hier ist jedoch das „Abgasgutachten“ (das für die TÜV-Prüfung ebenfalls erforderlich ist) das Problem. Das Abgasgutachten ist ein „Mustergutachten“, dass vom Hersteller oder Generalimporteur meist bereits Jahre vor der Umrüstung in Auftrag gegeben wurde und ihm seitdem vorliegt (natürlich nicht bei ganz neuen Fahrzeugtypen – aber einen solchen Neuwagen wird ein Fahranfänger sich auch nur selten kaufen). Gültigkeit hat es für einen ganzen Fahrzeugtyp in dem unterschiedliche aber ähnliche Motoren verbaut wurden. Geliefert bekommt es der Umrüster zusammen mit der Gasanlage von seinem Großhändler (zumindest ist mir das von einem Großhändler so bekannt) – telefonisch anfragen, ob ein Abgasgutachten vorliegt, darf er aber bei ihm schon vor der Auftragserteilung seines Kunden.

Warum es nur möglich sein soll, dieses Abgasgutachten erst nach dem Einbau der Anlage in das Kundenfahrzeug zu beziehen, ist mir völlig unverständlich, denn mit der Größe (und damit mit der Nummer) des verbauten Gastanks hat es gar nichts zu tun. Schließlich machen sich doch sogar die Privatleute, die in Polen umrüsten lassen, VORHER schlau, ob für die von Ihnen ins Auge gefasste Anlage ein Gutachten vorliegt. Das sollte doch für einen deutschen Umrüster auch zumutbar sein.

Sollte sich hier seit dem 1.1.05 diesbezüglich etwas geändert haben, möge man mich bitte „aufklären“.
Bei soviel „Kompliziertheiten“ mal eine bewusst hier etwas ketzerische Frage: Sollte man den Vielfahrern nicht den Kauf eines Diesels und die Umrüstung auf PÖL (Pflanzenöl, in der Regel Rapsöl) trotz der deutlich höheren Kfz.-Steuer und etwas höheren Kfz.-Versicherung empfehlen? Der vormontierte Einbausatz für das bewährte Zweitanksystem ist neu mit ausführlicher Einbauanleitung bei Ebay schon für 200 bis 300 Euro zu bekommen, so dass ihn jeder geschickte Heimwerker einbauen kann und auch darf oder es angeblich von jeder DEUTSCHEN (nicht polnischen) Kfz.-Werkstatt preisgünstig machen lassen kann. Und TÜV und Zulassungsstelle interessieren sich nur (wenn überhaupt) für den zusätzlich eingebauten 12- oder 25-Liter Zusatz-Dieseltank. ABE liegt vor, TÜV prüft nur selbige und die vorschriftsmäßige Befestigung dieses Tanks.

Viele Grüße

Erich


Warum blinken jetzt wieder alle Warnleuchten in mir? Ich kenne diese Art doch zu gut!

 

____________________

 
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Autogasforum-Junior



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  am 29. 3. 2005 um 05:55
Hallo
Ich bin direkt nach dem Einbau mit dem
Fahrzeugbrief zum Tüv gefahren und am
gleichen Tag zum Strassenverkehrsamt.
Die haben mir dann einen neuen Schein
ausgestellt.Das war Alles.PS Anlage
Prins VSI in Polen einbauen lassen
Gruß Dorota

 
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Autogasforum-Superexperte



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  am 29. 3. 2005 um 10:09
Hallo Leute,
interessante Diskussion. Habe ich auch was zu zu sagen: Es ist definitiv je nach Umrüster und Importeur und Hersteller unterschiedlich. Im Abgasgutachten kann auch die Fahrgestellnr. drinstehen. Und zwar immer dann, wenn der Hersteller ein Bescheinigung über den erfolgten Einbau verlangt. Damit stellt er sicher, dass die Anlage durch einen zertifizierten Fachbetrieb eingebaut wurde.
Es gibt aber versch. Varianten.

CU,

Uwe

 

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