mm1309
Autogasforum-Neuling Beiträge: 10 Registriert: 21. 8. 2005 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 09:02 |
Hallo !
Kann mir jemand sagen ob ich ein Meisterbrief brauche um mich selbständig machen in bereich LPG umrüstung?
Handwerkkammer Köln meint ich kann es nicht tun und wie sind eure erfahrungen?Bin dankbar für alle tips und tricks ! |
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rudi1976
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 5 Registriert: 29. 8. 2005 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 09:17 |
soweit ich das weis brauchst du nur die erforderlichen Schulungen |
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tester99
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 718 Registriert: 23. 11. 2004 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 09:21 |
Also - für eine Kfz-Werkstatt, und das ist es schließlich, brauchst Du einen meister.
Siehe Handwerksordnung:
quote: HwO § 7
(1) Als Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks wird eine
natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft in die
Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die
Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder einem mit
diesem verwandten Handwerk erfüllt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, welche
zulassungspflichtige Handwerke sich so nahestehen, daß die Beherrschung des einen
zulassungspflichtigen Handwerks die fachgerechte Ausübung wesentlicher Tätigkeiten
des anderen zulassungspflichtigen Handwerks ermöglicht (verwandte
zulassungspflichtige Handwerke).
(1a) In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden oder
in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk die Meisterprüfung
bestanden hat.
In Anlage A der Ordnung steht, wer zu den zulassungspflkichtigen Betrieben gehört:
quote: 20 Kraftfahrzeugtechniker
.
Pech ist eben, dass nicht nur die Schulung reicht, sindern man auch ausgebildeter KFZ-Mechaniker sein muss. Deshalb gelten auch nicht die Ausnahmen:
quote: (2) Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfaßt, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die
1. in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können,2. zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder3. nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind.
Zum selbst nachlesen hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hwo/
Viele Grüße
tester99 [Bearbeitet am: 29/8/2005 von tester99] ____________________
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mm1309
Autogasforum-Neuling Beiträge: 10 Registriert: 21. 8. 2005 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 09:36 |
Ich bin gelernte kfz mechaniker. |
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tester99
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 718 Registriert: 23. 11. 2004 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 09:47 |
Hi,
dann passt es mit der Qualifikation ja, aber für die Eröffnung einer Werkstatt braucht man trotzdem einen Meister.
Selbst wenn man zur Gründung eine GmbH gründet, braucht man irgendwo einen Meister für die Handwerksrolle. Da hilft auch die neueste Initiative zum Abbau ders Meisterzwanges nicht - für Kfz-Arbeiten braucht man so etwas.
Viele Grüße
tester99 ____________________
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warti
Autogasforum-Junior Beiträge: 206 Registriert: 21. 5. 2004 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 09:59 |
dann mach doch eine Gastankstelle auf und biete die Umrüstung mit an.Dann brauchst Du denke ich auch keinen Meisterbrief ____________________
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rudi1976
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 5 Registriert: 29. 8. 2005 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 10:06 |
Du kannst ein KFZ Werkstaat auch ohne ein KFZ Meiterbrief eröffnen ,
dann darft du keine Azubis ausbilden und bestimmte arbeiten am Fahrzeug darfst du auch nicht ausführen.
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tester99
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 718 Registriert: 23. 11. 2004 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 10:19 |
@rudi1976
Das geht nur mit einem "Minderhandwerk" - das fällt hier aber flach, weil Zertifikation nur für ausgebildete Kfz-Mechaniker mit z.B. einer TAK-Schulung.
Legale Tricks gibt es hier (http://www.ra-franzke.de/artikel/meistertitel-umgehen.html) , die Sache mit der Gastankstelle sollte als "unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb" (siehe http://www.augsburg.ihk.de/dokumente/merkblaetter/M77278.pdf) tatsächlich funktionieren können.
Viele Grüße
tester99 ____________________
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Xantiagas
Autogasforum-Experte Beiträge: 1189 Registriert: 18. 7. 2004 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 11:38 |
Jaaa Hmm,
Und wie sieht es aus wenn ich in einer vorhandenen Firma als Service Techniker Arbeite und die Schulung nach TAK absolviere?
Meister ist ja dann vorhanden nur hat mein Chef keine Lust mehr so eine Schulung zu machen.
Wer ist dann eigentlich Berechtigt die Einbaubescheinigung zu Unterschreiben??
Gruss
Xantiagas ____________________
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tester99
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 718 Registriert: 23. 11. 2004 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 11:43 |
Unterschreiben tut der Zertifizierte, die Kfz-Werkstatt betrieben der Meister.
Die Frage hier war aber anders - er wollte selbst und allein Fahrzeuge umrüsten.
Viele Grüße
tester99 ____________________
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Black_Cherokee
Autogasforum-Senior Beiträge: 327 Registriert: 10. 1. 2005 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 13:06 |
Du kannst bei der TAk aber dich nur zu ner Schulung anmelden wenn du dein eigener Meister bist oder deine Betrieb Schickt dich auf die Schulung.
Für die Bestätigung des ordnungsgemäßen einbaus der Anlage braucht man doch nen Meister oder nicht? ____________________
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mm1309
Autogasforum-Neuling Beiträge: 10 Registriert: 21. 8. 2005 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 13:32 |
@tester99 danke für deine Tipps !
Ich galaubte es wird einfacher aber wie es ausseht werden immer noch steine in den weg geworfen dennen die neue arbeitsplätze schaffen wollen und steuer in deuschland ordnungsgemäss zahlen wollen.Ich kann theoretisch eine transport firma gründen und eigene werkstat betreiben und die fahrzeuge auch ohne meisterbrief reparieren weil das auch mit der haftung nichts zu tun hat.Es bleibt als alternative Reisegewerbe,es wäre ein asweg?
Mein vorhaben war ganz einfach (zumindest am anfang bevor ich nicht bei Handwerkskammer agerufen habe) ich mach eine art werkstat der nur auf lpg umrüstung spezialisiert ist und glechzeitig kleine lpg tankstelle. Da ich gelernte kfz mechaniker bin und es handelt sich um reine umrüstung( wass auch ein bisschen technik begabter laie machen kann)wäre es kein problem.
Vieleicht habt ihr andere tricks am lager damit ich es doch ausüben kann,ich sehe da ein grosses markt potenziall wenn mann sich die heutige nachrichten hört (70 dollar baryll)
Ich will das es hier in deutschland umgerüstet wird und nicht zb.in Polen wo ich hier komme allein wegen service und reklamationen obwohl ich solche möglichkeit habe. |
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tester99
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 718 Registriert: 23. 11. 2004 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 14:01 |
@mm1309
Dann mache es so: Betreibe eine Gastankstelle als Hauptbetrieb (dafür braucht man keinen Meister), mache als unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb eine KFZ-Werkstatt auf.
Damit darfst Du einerseits Dich bei der TAK anmelden, zweitens brauchst Du auch für den Nebenbetrieb keinen Meister.
Darfst nur keinen zweiten Mechaniker einstellen, weil Du sonst die Einschränkungen nicht einhälst.
Diese Alternative sollte Dir auch die Handwerkskammer nennen können.
Viel Erfolg,
viele Grüße
tester99 ____________________
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mm1309
Autogasforum-Neuling Beiträge: 10 Registriert: 21. 8. 2005 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 14:19 |
@tester99
Ich werde deinen rat folgen.Das mit den zweiten mechaniker war klar aber wie es aussieht mit 400€ mitarbeiter? Ich muss jemanden haben und will auch jemandem einstellen. |
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mm1309
Autogasforum-Neuling Beiträge: 10 Registriert: 21. 8. 2005 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 14:23 |
was für ungeschicklichkeit meinerseits !
Danke an Alle für tips ! vor allem an tester99 |
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tester99
Autogasforum-Fachmann Beiträge: 718 Registriert: 23. 11. 2004 Status: Offline
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am 29. 8. 2005 um 14:27 |
Hilfskräfte in der Tanke ohne Probleme - bei der Umrüstung - so wie ich es sehe - nicht. Du musst nachweisen, dass Du nicht mehr Stunden machst als ein gleichwertiger, eingetragener Handwerker. Gibt zwar kein festes Stundenlimit, aber so eine weiche Grenze.
Viele Grüße
tester99 ____________________
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mm1309
Autogasforum-Neuling Beiträge: 10 Registriert: 21. 8. 2005 Status: Offline
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am 11. 9. 2005 um 15:32 |
Wird es auch mit eine LTD gehen? ich will unbediengt den meisterbrief umgehen und trozdem ohne problemme umbauen können .Oder zb.Autohandel an und verkauf von kfz mit eigener werkstat? Hat jemand erfahrung damit oder betreibt bereits sowas mit der gas umrüstung ?
Mein vorschlag: An u verkauf von fahrzeugen,Betankung von fahrzeugen mit LPG und umrüstung.Als zusatz leistungen handwaschanlage und aufbereitung usw.
Die frage ist : Kann ich wenn ich so das gewerbe anmelde, den meisterbrief umgehen, und die anlagen einbauen ?
Ich bin Dankbar für alle antworten ! |
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C200K
Autogasforum-Junior Beiträge: 243 Registriert: 7. 1. 2005 Status: Offline
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am 11. 9. 2005 um 22:47 |
Hallo,
wie alle anderen es machen, die Meisterprüfung ablegen. Mit dem Meisterbrief hat man auch einen Nachweis erbracht.
Gruß
C200K
PS: Ich fühle mich im Regelfall in einem Meisterbetrieb auch besser aufgehoben.
Bitte jetzt nicht mit Ausnahmen kommen wie z.B.
"Der Geselle kann aber besser sein als sein Meister" ____________________
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Xantiagas
Autogasforum-Experte Beiträge: 1189 Registriert: 18. 7. 2004 Status: Offline
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am 11. 9. 2005 um 23:00 |
So viele Postings und nicht eins hat die Frage erklärt !!!Ich glaube so etwas gibt es nur hier.
@tester99:das verstehe ich nun gar nicht,ich habe den Lehrgang und der Meister der keine Ahnung hat unterschreibt dann ???
Aber so richtig weiss das hier keiner denke ich.
Gruss
Xantiagas ____________________
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Xantiagas
Autogasforum-Experte Beiträge: 1189 Registriert: 18. 7. 2004 Status: Offline
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am 11. 9. 2005 um 23:06 |
P.S.@tester 99:ich hab dein Post falsch gelesen,sorry !!
Aber die meissten haben ihn auch falsch verstanden,weil er will ja eine Gas Werkstatt machen und keine kfz werkstatt!!!
Die vorraussetzung für eine Autogas Umbau werkstatt ist doch nicht das vorhanden sein einer kfz werkstatt,oder doch??
Gruss
Xantiagas[Bearbeitet am: 11/9/2005 von Xantiagas] ____________________
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markus123
Autogasforum-Neuling Beiträge: 11 Registriert: 5. 10. 2005 Status: Offline
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am 5. 10. 2005 um 10:21 |
HI
Man braucht um eine gas werkstatt zu betreiben einen KFZ Meister der die GAP/GSP machen darf,Dieser Betrieb muss dann auch noch die anerkennung der innung haben die bekommt man nur wenn man schon AU anerkennung der innung hat.
dies ist geltendes recht.das wird aber noch genau beschrieben wenn der §41a Anlage XVIIa StVZO inkraft tritt.
mfg markus |
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007
Autogasforum-Neuling Beiträge: 17 Registriert: 5. 10. 2005 Status: Offline
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am 5. 10. 2005 um 10:59 |
also:
1.Fahrzeuge umabuen auf Gas,kannst du jeder Zeit!!!..sogar in deine Privatgarage!!!
Vorausetzung ist-> Auflagen für Räume werden erfüllt,zB.Belüftung usw.usw
2.Ich gehe davon aus,dass du auch beim TÜV vorfahren willst?...dann brauchst du eine Einbaubescheinigung? die kann sogar ein Student unterschreiben,aber eine GÜLTIGE kommt nur von einem KFZ-Meister!!!..da du keinen hast?..stell dir einen ein!!der haftet aber dann mit Privat vermögen,..es sei dem du hast eine Gmbh...und er ist ei dir eingestellt.
3.Zertifieziert oder nicht?..heute spielt es noch keine Rolle,..da sowieso der TÜV das letze WORT hat,.und macht doch die VOllabnahme:-))
4.TAK oder GAP ,..braucht man nicht um Gasanlageneinbau anzubieten!!!!...noch nicht
aber die GAP brauchst du warscheinlich ab 01.2006....da man den TÜV nicht mehr braucht....weil die Werkstatt die Endkontrolle macht...und das wars...
ich beschäftige mich mit dem Thema schon seid 2 Jahren...und habe schon 100 Telefonate hinter mir...kann nur dazu sagen,..dass nicht mal TÜV selber weiss was er will,.oder braucht,....und Handwerkskammer informieren falsch!!!!..
IHKs,..und alle andere auch,.....da das Thema zu neu ist in Deutschland.....und ES GIBT KEINE KLARE RICHTLINIEN:-)
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ast
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 1 Registriert: 6. 10. 2005 Status: Offline
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am 6. 10. 2005 um 16:31 |
Wie ich gerade erfahre iwird im Osten, also DEKRA, gar nicht nach "zertifiziertem Betrieb" oder "Meister" bei der Abnahme einer Gasanlage gefragt. Weißt jemand mehr ? Zum Meisterzwang: Nur in Deutschland glaubt man das der normale Facharbeiter zu dumm (?) ist einen Betrieb zu führen, das übrige EU-Land kennt sowas nicht.
Werde also Pole. Holländer oder sonst was und die deutsche Handwerkskammer muß dich akzepieren.
Eine andere Staatsbürgerschaft ist übrigens gar nicht schwer oder teuer. |
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markus123
Autogasforum-Neuling Beiträge: 11 Registriert: 5. 10. 2005 Status: Offline
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am 7. 10. 2005 um 06:46 |
Hi
ab dem 01.01.2006 gibt es ganz klare Vorschriften für den Einbau,dann wird auch der EU Bürger aus Polen und Holland das nicht dürfen.Keineswegs ist der normalen Mechaniker zu dumm dafür,bei den Neubestimmungen geht es einfach nur um die Verantwortung.Wenn du den Umbau in einer GAP Wekstatt machst brauchst du ab nächstem jahr auch nicht mehr zum TÜV
mfg markus |
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Zonk
Autogasforum-Neuling Beiträge: 32 Registriert: 20. 7. 2005 Status: Offline
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am 7. 10. 2005 um 20:15 |
Hallo Leute!
Man benötigt nicht zwingend einen Meisterbrief, um eine Werkstatt betreiben zu dürfen! Diese Regelung gab es mal früher, und nach der neuen Handwerksordnung vom Dezember 2003 gehört das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk zwar immer noch zur Anlage A - also zu den zulassungspflichtigen Handwerken -, die Berufe können aber mit einer Ausübungsberechtigung (siehe § 7b HwO) ohne Meisterbrief ausgeübt werden! Dort heisst es:
"Eine Ausübungsberechtigung...erhält, wer in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem mit diesem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder in einem dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk entsprechenden Beruf eine Tätigkeit von insgesamt sechs Jahren ausgeübt hat, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung. Eine leitende Stellung ist dann anzunehmen, wenn dem Gesellen eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse in einem Betrieb oder in einem wesentlichen Betriebsteil übertragen worden sind. Der Nachweis hierüber kann durch Arbeitszeugnisse, Stellenbeschreibungen oder in anderer Weise erbracht werden."
So, viel Glück, falls es zutrifft! ____________________
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