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Autor: Betreff: Abgasgutachten und Wartezeit...

Autogasforum-Neuling




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  am 18. 10. 2005 um 06:15
Beim TÜV Saarland bekommt man ja die entsprechenden Abgasgutachten.
Die verlangen von einem die Einbaubescheinigung und den Fahrzeugschein.

Nun ist es ja so, das man sein Fahrzeug sofort nach Einbau zum TÜV fahren soll. Aber wenn ich 3 Wochen oder mehr auf das Gutachten warten muß, was mache ich in der Zeit ? Wie stellt der TÜV sich dies vor ?

Nicht jeder kann mal eben ein paar Wochen auf sein Auto verzichten...


 
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Autogasforum-Junior



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  am 18. 10. 2005 um 06:22
Also ich hab mein Abgasgutachten auch 3 Wochen später gekriegt, war jeden Tag unterwegs und der Tüvprüfer hier in Bielefeld hat nichmal nachgefragt....

Mach Dir da mal keine Sorgen!

 
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Autogasforum-Neuling



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  am 18. 10. 2005 um 06:31
Na der TÜV wird nicht das Problem sein. Was ist, wenn die Grünen mich anhalten ? Die legen mir u.U. die Karre lahm, egal was ich als Argument anbringe...
 
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Autogasforum-Fachmann



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  am 18. 10. 2005 um 06:38
Bei mir war es eine andere Lösung. Der TÜV hat die Abnahme gemacht und da fehlte zum Abschluss noch das Gutachten. Die haben dann (gegen Gebühr) meinen Brief behalten (natürlich im Safe), eine Quittung dafür ausgestellt und mir nach Wochen (als das Gutachten vorlag) den geänderten Brief per Einschreiben zugeschickt.

Funktionierte einwandfrei, die Grünen spielen dann auch mit.

Viele Grüße
tester99

 

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Autogasforum-Junior



Beiträge: 280
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  am 18. 10. 2005 um 07:40
Die glaube aber, die Warscheinlichkeit das du in ne Kontrolle kommst, bei der deine Motorhaube geöffnet wird und der Inhalt mit dem Fahrzeugschein verglichen wird, recht gering is. Man siehts der Karre von außen ja nur recht marginal an (Tankstutzen). Außer du hastn dicken "Ich fahre Autogas" Aufkleber

Außer die Grünen sind in der Lage ne LPG-Anlage am Geruch zu erkennen

 
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Autogasforum-Neuling



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  am 22. 10. 2005 um 13:12
Aktuell sind es bis zu 6 Wochen Wartezeit
Aber wenn du nicht gerade nen Aufkleber drauf hast oder ähnliches, wird dich so gut wie sicher, keiner diesbezüglich aufhalten

Mfg

 

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Autogasforum-Neuling



Beiträge: 32
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  am 22. 10. 2005 um 14:35
Laßt die Grünen mal Grüne sein.
Bei einer Kontrolle sehe ich auch nicht das Problem. Was aber bei einem Unfall ??? Der Gutachter, der evtl. Dein Fahrzeug auseinandernimmt und schaut wird mit Sicherheit erkennen, daß eine Anlage eingebaut ist. Nicht eingetragen --> Keine Betriebserlaubnis --> Keine Versicherung !!!
Da bin ich auf jeden Fall der Meinung, daß die Lösung von tester99 nicht nur eine Praktikable, sondern wohl auch die Beste ist !!!

Kaschper

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 22. 10. 2005 um 16:25
Moin,
um eines mal vorweg zu nehmen:

LEUTE, IHR HANDELT AUF DIESE WEISE ABSOLUT LEICHTSINNIG!!!

Solange die Anlage nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, habt Ihr KEINE ABE mehr und fahrt wirklich illegal. Da ist es völlig egal, wo der Brief lagert, ob im TÜV-Safe oder zu Hause.

@Kaschper
>Bei einer Kontrolle sehe ich auch nicht das Problem.<
Doch, das solltest Du! Die Grünen können Dich sofort auf der Stelle zum nächsten TÜV befehlen. Ohne dieses bescheuerte Gutachten kannst Du dort Deinen Wagen erstmal stehen lassen.

@AutogasCentrumRegensburg
Sagt mal, versteht Ihr sowas unter Kundenberatung!? Das Gutachten hat man zu liegen, um es dem Kunden nach erfolgreicher Umrüstung SOFORT auszuhändigen! Zahlt Ihr die Zeche, wenn in den 6 Wochen was passiert oder vorstehendes eintritt?? Argumentiert Ihr auch Euren Kunden derart gegenüber? Dann müßtet Ihr mir im Falle des Falles für die 6 Wochen eine volle Kostenübernahme, sprich Betriebshaftung für irgend einen Schadenfall schriftlich garantieren. Macht Ihr das, wäre es in etwa ok.

@Mike1976
Nun, ich denke, Du bist der Mike, der seinen Benz in PL bei Abart umgerüstet hat. Ist ja auch nicht falsch! Aber die Frage >Wie stellt der TÜV sich dies vor?< ist es. Denn Du willst ja etwas und nicht der TÜV. Daher solltest Du im Vorfeld ein passendes Gutachten besorgen, dann wärst Du aus dem Schneider. Dies bitte nicht als Besserwisserei verstehen. Auch sind in D grade die Behörden nicht auf dem Stand der Dinge. Viele Zulassungstellen können ja noch nicht mal LPG von CNG unterscheiden, was ja für den "wissenden" Bürger eher vorteilhaft ist. So bekommt man z.B. noch einen KLR nach einer Umrüstung eingetragen. Aber bitte verlass Dich nicht auf sowas! Sichere Dich ab, indem Du möglichst schnell so ein GA besorgst und fahre in dieser Zeit möglichst wenig, wenn machbar.

@mash
Du hattest eben Glück, aber das ist leider nicht übertragbar. Was, wenn Mike1976 das so nicht hat, hm?

Wenn ich hier lese, mit welcher Sorglosigkeit über dies Thema geschnackt wird und dazu noch ein Umrüstbetrieb sich in diesen Tenor einbringt, schönen Dank auch.

"Kopfschüttel"
Andreas300SE

 
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Autogasforum-Junior



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  am 22. 10. 2005 um 20:09
Andreas,

hier muss ich klar widersprechen (ich war auch mal Deiner Meinung).

Fakt ist, dass die Abgasgutachten entweder vom Anlagenhersteller kommen oder beim TÜV verfügbar sind [wenn es keine gibt, beginnt eine Odyssee).

Die Anlage muss nach dem Einbau unverzüglich vom TÜV abgenommen werden. Das dazu erforderliche Abgasgutachten (was in der Hauptsache der steuerlichen Einstufung dient) liegt in der Praxis zu diesem Zeitpunkt dast nie vor. Dann erhält man trotzdem vom TÜV eine Abnahmebescheinigung, lässt den Brief da und bekommt diesen dann nach zwei bis drei Wochen inkllusive der Eintragung der Anlage zugesandt und kann beim lokalen Amt sich einen neuen Schein ausstellen lassen (oder jetzt dieses neue Ersatzdokument).
Damit hat man als Kunde und Verbraucher seine Pflichten erledigt und bekommt auch keinen Stress mit der Trachtengruppe (sofern man die Abnahmebescheinigung vom TÜV vorweisen kann).
Wer allerdings nach einem ausländischen Einbau nicht beim TÜV vorfährt, zwecks Abnahmebescheinigung der kann massiven Stress bekommen, wenn er keine Terminvereinbarung nachweisen kann.

 

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  am 23. 10. 2005 um 10:20
Hallo, ich verstehe die ganze Diskussion über Abgasgutachten nicht. Warum wartet man nicht bis das Abgasgutachten da ist und lässt dann sein Auto umbauen. Dann gibt es auch keine Probleme mit dem TÜV.
 
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Autogasforum-Junior



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  am 23. 10. 2005 um 12:15
@vonAstra,

es gibt doch keine Probleme mit dem TÜV. Die tragen nach einer Einbauabnahme alles ein - allerdings dann mit einer nicht erwünschten Abgasnorm.

Das Warten auf das Abgasgutachten ist in der Realität eher schwierig, weil das im Normalfall um die 3 Wochen dauert (aktuell wohl kaum problematisch, wegen der langen Liefer- und Wartezeiten bei Anlagen und Einbauterminen). Aber sicher hast Du Recht damit, dass dieses als erstes Vorliegen sollte - schon um Gewissheit zu haben, dass ein Euro4 Auto nicht hinterher in Euro3 eingestuft wird, weil das Abgasgutachten auf dem Vorgängermodell mit Euro3 basiert.

Meine Entscheidung und der Umrüsttermin lagen nur 3 Tage auseinander (Juli 2005). Wo soll da ein Abgasgutachten hergeflattert kommen?

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 23. 10. 2005 um 13:47
Abgasgutachten vorher besorgen ???

Cool, aber wie soll denn das funktionieren ???
Um ein Abgasgutachten zu bekommen braucht man diese homodingsbumbsbescheinigung vom Umrüster, eine Einbaubestätigung mit Auflistung sämtlicher verbauten Teile (E-Nummern) und eine Dichtheits bestätigung vom Tank, ....

Geht das auch anders ???

Gruß

Kaschper

 

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Autogasforum-Anfänger



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  am 23. 10. 2005 um 14:24
Fahrzeuge müssen nach StVZO bestimmte Abgasgrenzwerte einhalten. Es muß daher bei einer nachträglichen Änderung des Fahrzeuges, die das Abgasverhalten beeinflußt, ein Nachweis erfolgen, dass die gültigen Abgasgrenzwerte - jeweils bezogen auf das Fahrzeugbaujahr - eingehalten werden. Bei der erstmaligen Begut erfolgt dieser Nachweis üblicherweise in Form eines entsprechenden Abgasgutachtens. Dieses Abgasgutachten kann als sogenanntes Muster-Typgutachten für den jeweiligen Fahrzeugmotortyp oder als Gutachten für eine Fahrzeugfamilie vorliegen (s. auch weiter unten, vorletzter Absatz). Eigentümer eines Abgasgutachtens ist der jeweilige Auftraggeber.
Bei Fahrzeugen die nicht der jeweiligen Fahrzeugfamilie zu zuordnen sind, wird ein zusätzliches Abgasgutachten benötigt. Dies gilt im Allgemeinen für Fahrzeuge:
• ab Baujahr Oktober 1989 bei einem Hubraum > 2,0 l und
• ab Baujahr Januar 1993 bei einem einem Hubraum bis 2,0 l.
Die obigen Anforderungen bilden zusammen mit der Einbauanweisung des Anlagenherstellers die Grundlage der Fahrzeugbegut nach StVZO §19 Abs. 2 in Verbindung mit §21 und §21a StVZO.
Liegt dagegen für die gesamte Autogasanlage eine ECE-Genehmigung als Baueinheit (ECE R115) vor, kann der nachträgliche Einbau auf Basis §19(3) StVZO und unter Be der Einbauanweisungen des Herstellers erfolgen. Eine abschließende Begut des Einbaus ist durch eine Prüfstelle durchzuführen. Die ECE R115 greift bezüglich der Anforderungen an die Bauteile auf die Anforderungen der R67.01 zurück. Die Anforderungen bezüglich des Abgasverhaltens werden hierbei im Rahmen von Familiengutachten überprüft. Diese ECE Regelung für die Typgenehmigung von Autogassystemen für den nachträglichen Einbau ist erst vor kurzem verabschiedet und im Verkehrsblatt veröffentlicht worden.

 
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Autogasforum-Junior



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  am 23. 10. 2005 um 17:40
@vonAstra,

das anhäufen von ECE-Richtlinien und Paragraphen hilft uns hier nicht weiter. Das ist mehr oder weniger graue Theorie.

Weithin bekannt dürfte wohl auch sein dass es je nach Bundesland, je nach TÜV/Dekra-Prüfstelle und je nach Person des jeweiligen Prüfers relativ weit gespannte Bandbreiten der Akzeptanz gibt.

ECE-R-115 ist noch nicht im Eingriff und es gibt noch keine mir bekannte Anlage, die nach dieser EU-Richtlinie typgeprüft wäre. Also geht es weiterhin um den Einbau nach ECE-R 67 mit den zertifizierten Einzelkomponenten. Anlagen können weiterhin nach beiden Richtlinien eingebaut werden. Für Erdgas gibt es wohl die ECE-R-113

Fakt ist weiterhin, das die Thematik: Abgasgutachten EU-weit in der hier erlebten Realität eine rein deutsche Spezialität ist und im Rahmen des Einbaus einer Gasanlage überwiegend aus dem steuerlichen Aspekt zu sehen ist. Auch bei TÜV/Dekra und den Zulassungsbehörden ist weitgehend bekannt, dass eine Gasanlage üblicherweise die Abgaseinstufung eines Fahrzeuges keinesfalls negativ verschlechtert sondern in dieser Betriebsart verbessert. Weiterhin bleiben die für Benzin erteilten Werte erst mal bestehen, sofern das Abgasgutachten für eine spezifische Fahrzeug/Motor/Anlagenkombination nicht zu alt sind oder gar nicht vorliegen. Dann - und nur dann erfolgt eine niedrigere Einstufung oder gar eine Einstufung nach Euro1.

Das hat aber erstmal mit der ordentlichen Einbauabnahme herzlich wenig zu tun (obwohl es in Deutschland ein Bestandteil zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist).

Eben weil das so ist, gibt es von TÜV/Dekra die bis zur Eintragung mitzuführende Einbauuntersuchungsbescheinigung und der Eintrag in die Papiere erfolgt dann bei vorliegen des Abgasgutachtens gemäss der bescheinigten Abgaseinstufung.

OHNE Einbauabnahme ist allerdings mit Stress zu rechnen.

Alles andere ist aber pure Panikmache.

 

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Autogasforum-Neuling



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  am 23. 10. 2005 um 20:30
Wegen der Versicherung:

Einfach Einbau-Abnahme an die Versicherung schicken, Hinweis auf Eintragung nach Vorliegen des Abgasgutachtens.

Dann wissen die Bescheid und können im Schadensfall nicht den Dummen spielen.

Viele Grüße,

goldpfeil

 
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Autogasforum-Junior



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  am 23. 10. 2005 um 22:07
Hallo Goldpfeil,

sehr gute Idee.

Allerdings hat meine kontaktierte Versicherung die Gasanlage nicht als Risiko bei der Haftpflicht gesehen, sondern nur aus der Sicht der Wertsteigerung des Fahrzeuges (> 2.500 € Zusatzwert = Prämienerhöhung bei der Kasko).

Allerdings: Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste und mit der TÜV-Einabu-Abnahmebestätigung sollte bei der Versicherung alles im grünen Bereich sein.

 

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