KaeptnBlaubaer
Autogasforum-Neuling Beiträge: 43 Registriert: 24. 5. 2004 Status: Offline
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am 28. 5. 2004 um 11:36 |
Hallo zusammen,
wer von euch kann mir Auskunft über diese Sachkundelehrgänge für den Einbau / Wartung von Gasanlagen geben?
Was muss ich erfüllen, damit ich zu dieser Sachkundeprüfung zugelassen werde? Muss ich eine KFZ-Mechanikerausbildung nachweisen können?
Mir geht es darum, dass ich auch in Zukunft meinen Wagen komplett selber reparieren kann und darf.
An meinem Wagen hat noch nie jemand anderes dran rumgeschraubt und das soll eigentlich auch so bleiben.
Wie teuer ist so ein Sachkundelehrgang eigentlich?
PS: Die Überschrift ist ein wenig überzogen. Damit meinte ich eigentlich nur, dass ich keinerlei Fachkenntnisse auf dem Papier nachweisen kann. |
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Holgi
Autogasforum-Junior Beiträge: 129 Registriert: 1. 10. 2003 Status: Offline
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am 28. 5. 2004 um 16:02 |
Hallo....!
Vorraussetztung für die Teilnahme an diesen Lehrgängen ist meines Wissens tatsächlich eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Kfz Mechaniker oder Elektriker.
Die Gap Schulung hat 200 Euro + Mwst. gekostet.Die alleine reicht aber nicht .Hinzu kommt ein Einbaulehrgang bei einem Importeur oder eine Einbauschulung bei der Tak. Die sind deutlich teurer als die Gap Schulung.
Gruß
Holgi |
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Holger
Autogasforum-Anfänger Beiträge: 6 Registriert: 8. 6. 2004 Status: Offline
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am 8. 6. 2004 um 12:59 |
Hallo erstmal hier im Forum an Alle ! Trotz gelegentlicher Kabbeleien ist es doch ganz informativ hier, ich lese ja schon ein paar Tage mit
So, zu der Frage habe ich folgenden Hinweis gefunden:
Für die Prüfung der Behälter ist die neue Betriebssicherheitsverordnung ab 1.1.03, in Verbindung mit den Gerätesicherheitsgesetz zu beachten.
Neu ist dabei:
* Sachkundige nach § 32 DruckbehV. gibt es nicht mehr, da die DruckbehV. zum 1.1.2003 außer Kraft tritt. ( Sachkundiger konnte nur sein, wer eine staatliche Prüfung absolviert hatte.) In Zukunft wird der Sachkundige durch eine "befähigte Person" ersetzt. In der Regel sind das Angehörige der Flüssiggasfirmen (eine staatliche Prüfung für "befähigte Personen" gibt es nicht mehr). Ehemalige Sachkundige nach DruchbehV. werden als "befähigte Person" anerkannt. Beide Personen sind berechtigt Flüssiggasbehälter zu prüfen. Flüssiggasbehälter läßt man am besten, von neutralen "befähigten Personen" oder "Sachverständigen" prüfen. Dies gilt besonders dann, wenn man einen Eigentumsbehälter betreibt und somit nicht an einen Flüssiggasversorger gebunden ist.
* Die Prüffristen werden überarbeitet. Vorerst werden die Prüffristen nach den alten Regeln beibehalten. Geblieben ist die Betreiberverantwortung.
* Die Prüfungen soweit sie durch Sachverständige durchzuführen sind, bleiben unverändert.
Quelle:http://www.energienetz.com/index.php4?pre_cat_open=8&id=83&sort=sort
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Holgi
Autogasforum-Junior Beiträge: 129 Registriert: 1. 10. 2003 Status: Offline
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am 8. 6. 2004 um 15:04 |
Hallo...!!
Wenn ich das vorher richtig verstanden habe ging es nicht um die Behälterprüfung.Sondern um den Einbau einer Gasanlage.
Und die darf nur jemand machen der einen Sachkundenachweis erbringen kann.(Lehrgang bei Importeur/Einbaubetrieb/TAK).
Behälter die nach der alten Druckbehälterordnung zugelassen würden werden auch nach wie vor so behandelt und geprüft,beim TÜV(ca.120 Euro).
Neuere Behälter (R67-01) werden nicht mehr geprüft.Auf denen steht ein Haltbarkeitsdatum .Wenn das erreicht ist muß der Tank ersetzt werden.
Gruß
Holgi |
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