ganz einfach:
die steuer bemißt sich nach dem hubraum des fahrzeugs und nach dem abgasverhalten (genauer: nach der einhaltung bestimmter definierter abgas-normen, euro1, euro 2....)
mit welchem kraftstoff (benzin oder gas) der wagen betrieben wird ist zunächst unwichtig.
beim einbau einer gasanlage sagt das mitgelieferte gutachten aus, welche schadstoffklasse dein spezieller fahrzeugtyp mit der eingauten gasanlage erreicht. falls dies von der bisherigen schadstoffklasse abweicht, bekommst du die "schlechtere" schlüsselnummer eingetragen: klar, denn du kannst ja nach wie vor auch mit der "schlechteren" antriebsart fahren (bivalent).
in deinem fall heißt das, das gutachten deiner anlage müßte eine höherwertige schadstoffklasse ausweisen als dein fahrzeug bisher hat; wenn du dann deinen benzintank auf 5 liter verkleinerst (gilt dann als monovalent), bekommst du auch die bessere schlüsselnummer eingetragen.
grüße
nogel
|
Die haben sich meiner Meinung nach ein Ei gelegt, denn danach müssten monovalente KFZ auch voll besteuert werden.ich vermute, die Tussi hatte die Frage nicht verstanden, oder die wollen sie nixht verstehen.
seltsam
|
Hallo Leute,
ist mein erster Beitrag hier im Forum und da muß ich euch gleich was erzählen.
Ich fahre ein Fahrzeug mit flüssiggasantrieb und habe mich hier in den älteren beiträgen etwas informiert. Unter anderem hat mich besonders das Thema "Steuerbegünstigung" interessiert.
Als ich dann mal einen Tag Urlaub hatte, hab ich mal aus langeweile beim TÜV angerufen und nachgefragt ob es möglich wäre, wenn ich meinen Haupttank am Fahrzeug ausbauen würde und in den Kofferraum einen ersatztank mit einem Volumen von max 5Litern einbauen würde. Ob die mir dass dann eintragen würde. Nach kurze wartezeit wurde mir gesagt, dass wenn der Tank ordnungsgemäß eingebaut wäre und nicht gerade aus plastik wäre(er könnte auch neben dem Gastank eingebaut sein) dann würde das mit der eintragung gehen.
Hab dem die ganze story mit meinem flüssiggas Auto erzählt und er fand die idee gar nicht schlecht!
Dann hab ich mal eine Email an das Finanzamt geschrieben. in der Email habe ich nachgefragt, wie es eigentlich aussehen würde, da ja mein Fahrzeug mit flüssiggas läuft. Ob ich eine Steuererleichterung bekommen würde wenn ich den Haupttank meines Fahrzeugs ausbauen lassen würde und einen ersatztank einbauen würde mit einen max Volumen von 5 Litern. Da ja flüssiggas bis zu 80% Umweltfreundlicher ist.
Dann würde das Auto ja als Monovalent eingestuft!
Nach einer kurzen antwort, dass eine Sachbearbeiterin sich darum kümmert, hies es abwarten.
Nun hab ich gestern endelich eine Antwort in dem Briefkasten bekommen.
Ich schreibe das ganze jetzt hier mal rein:
Sehr geehrter Herr XXX,
nach § 8 KraftStG bemisst sich die Steuer bei Personenkraftwagen nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge nach Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei Fahrzeugen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach Schadstoffemissionen und Kohledioxidemissionen.
Da ihr Fahrzeug mit der Schlüsselnummer 14, siehe Fahrzeugschein-Schlüsselnummern zu 1- eingestuft ist, dies bedeutet S-arm-EURO1, ist ab 01.01.2005 ein Stuersatz von 15,13Euro pro 100ccm anzuwenden.
Die emissiosbezogene Bestueerung hat nicht zur Vorraussetzung, dass der kongrete Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge berücksichtigt wird( BFH vom 12.12.2002 - VII B 115/02-, BFH/NV 2003 S. 513).
Der verwendete Kraftstoff spielt keine Rolle. Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG, dass der Hubraum für alle hubkolbengetriebenen PKW ohne Rücksicht auf verwendeten Kraffstoff als Maßstab für die Besteuerung gewählt wurde. Dass Bundesverfassunggericht hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht (Beschluss vom 24.7.1980 - 1BvR 687/80 DSTZ 1981 S.173.
Mit freundlichen Grüssen
XXX
So, dass war der ganze Brief und das einzige was ich da versteh dass ich keine Stuerermäßigung bekomm. Eigentlich kapier ich den ganzen Brief nicht!
Was haltet ihr davon???
PS: Soory für die Rechtschreibfehler.
|